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Novelle der Facharzt-Weiterbildungen auf den Weg gebracht

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat eine Novelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Nun ist zunächst die Frage, ob die Landeskammern ebenfalls grünes Licht geben.

Beschluss einstimmig gefallen

Anfang Mai 18 hatte der Deutsche Ärztetag in Erfurt die Gesamtnovelle beschlossen. Doch man muss bedenken, dass der Beginn des Reformstarts bereits sieben Jahre zurückliegt. Die Bundesärztekammer hat den Beschluss nun einstimmig gefasst. Wie verlautete, wurde damit eine "vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung" auf den Weg geschickt.

Das soll sich ändern

Die Weiterbildungen sollen kompetenzbasierter und flexibler werden. Nicht Richtzahlen sollen bestimmend sein, sondern Lerninhalte. An manchen Punkten werden die Richtzahlen zwar dennoch benötigt; doch sie wurden zumindest erheblich reduziert.

Beispiel "Facharzt für Allgemeinmedizin": dort gibt es von den 76 Einzelkompetenzen, die erworben werden müssen, nur noch sieben Richtzahlen.

Aufteilung nach Kenntniskategorien

Das elektronische Logbuch, welches die Ausbildung begleitet, soll ebenfalls Verbesserungen bringen. Die Kompetenzen, die die Ärzte erlernen müssen, werden eingeordnet in Inhalte die beschrieben werden müssen, die systematisch eingeordnet und erklärt werden müssen und solche, die unter Anleitung oder selbstständig durchgeführt werden.

Die Inhalte der Weiterbildung werden kontinuierlich dokumentiert; der Weiterbildungsverantwortliche bestätigt einmal jährlich den niedergeschriebenen Stand. Dazu gibt es ein Jahresgespräch.

Übergangsfrist vereinbart

Werden die neuen Gegebenheiten von den Länderkammern bestätigt, gibt es für die Ärzte die sich derzeit in Weiterbildung befinden, eine geeignete Übergangslösung- bzw. Frist. Innerhalb von sieben Jahren kann nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen werden.



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