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Fragen & Antworten

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Angaben benötigt 1a-Ärztevermittlung für die Vermittlung?

Die Aufnahme Ihrer detaillierten Stellenpräferenzen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Erwartungen an die neue Stelle stellt eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Vermittlungsprozess dar. Dazu wird Ihr persönlicher Ansprechpartner mit Ihnen alle relevanten Informationen mit Ihnen gemeinsam erörtern. Unser Stellengesuchsformular stellt eine weitere Möglichkeit dar, uns Ihren Stellenwunsch zu übermitteln. Alternativ können Sie auch den Fragebogen im Downloadbereich nutzen.

Welche Unterlagen benötigt 1a-Ärztevermittlung?

Um den Vermittlungsprozess zu starten, benötigen wir zunächst Ihren aktuellen Lebenslauf und die Kopie Ihrer ärztlichen Approbation und ggf. der Facharztanerkennung.

Wie wird mit meinen Angaben und Unterlagen umgegangen?

Ihre Angaben und Unterlagen nutzen wir ausschließlich zum Zweck der Vermittlung. Das bedeutet, dass persönlichen Daten nur mit Ihrem Einverständnis an potenzielle Arbeitgeber übermittlelt werden. Ihre Daten verbleiben so lange bei uns, bis Sie an einer Vermittlung nicht mehr interessiert sind bzw. die Löschung Ihrer Daten wünschen. Die Speicherung und Verschlüsselung Ihrer Daten erfolgt nach neusten Standards.

Entstehen für mich als Arzt Kosten?

Für Sie als Arzt ist die Vermittlung kostenlos. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Vermittlung.

Wie kann mir 1a-Ärztevermittlung helfen, den passenden Arbeitsplatz für meine Qualifikationen zu finden?

Bei der Suche nach für Sie passenden Stellenangeboten steht 1a-Ärztevermittlung ein breites Spektrum an fachspezifischen Stellen und Stellenausschreibungen zur Verfügung. Außerdem verfügen wir über zahlreiche Kontakte zu Klinikengruppen, Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren, die uns regelmäßig über Vakanzen informieren. Dies ermöglicht es uns, den Stellenmarkt für viele Bereiche zu überblicken - ganz gleich, ob Sie sich als Assistenzarzt oder Chefarzt an uns wenden.

Wie schnell kann mir 1a-Ärztevermittlung zu einem neuen Job verhelfen?

Wir bemühen uns, schnellstmöglich passende Jobangebote für Sie zu finden. Die genaue Dauer hängt u.a. davon ab, in welchem Fachgebiet Sie suchen, welche räumliche Präferenz Sie haben - und natürlich von Ihren spezifischen Wünschen an die zukünftige Stelle.

Wann kann ich die Unterstützung von 1a-Ärztevermittlung in Anspruch nehmen?

Sind Sie auf der Suche nach einer Festanstellung, dann sind wir Ihr passender und kompetenter Ansprechpartner! Die Vermittlung von Vertretungen bzw. Honorareinsätzen gehört nicht zu unserem Dienstleistungsangebot.

Auch aus einer ungekündigten Position heraus können Sie sich mit Ihren Wünschen für eine Neuorientierung an 1a-Ärztevermittlung wenden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie diesbezüglich gern.

Voraussetzung für die Vermittlung ist der Besitz der deutschen Approbation und deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen.

Neben deutschen Ärzten, unterstützt 1a-Ärztevermittlung auch Ärzte aus dem EU-Ausland bei der Suche nach einer Anstellung in Deutschland. Um uneingeschränkt in Deutschland als Arzt arbeiten zu dürfen, benötigen Sie die Anerkennung Ihres Medizinstudiums und bei einer Tätigkeit als Facharzt, die der Facharztausbildung. Das genaue Verfahren zur Erteilung von deutscher Approbation und Facharztanerkennung ist in Deutschland regional unterschiedlich geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.


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