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Gefahr für Qualität der Behandlung? - Privatmedizin ohne entsprechende Qualifikation

Medizinische Fachverbände warnen vor den Folgen höchst richterlicher Urteile: Denn demnach dürfen Ärzte medizinische Leistungen auch in Fachgebieten erbringen und mit privaten Krankenversicherungen abrechnen, für die sie gar nicht ausgebildet sind.

Das war der Anlass der Urteile

Das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main haben sich in 2022 beide mit entsprechenden Verfahren beschäftigen müssen: In den konkreten Fällen haben Orthopäden Leistungen mittels MRT erbracht, obwohl sie für die radiologischen Leistungen nicht ausgebildet waren. Die privaten Krankenkassen hatten daher die Übernahme der Kosten abgelehnt.

Beide Gerichte gaben jedoch den Ärzten recht, dass sie die Leistungen auch ohne fachärztliche Kompetenz erbringen und abrechnen dürfen. Der Besuch entsprechender Lehrgänge reiche aus.

Kritik der Landesärztekammer

Wie sich denken lässt, sind kurzzeitige Lehrgänge nicht mit der fachärztlichen Ausbildung gleichzusetzen, so die Kritik der Landesärztekammern. Künftig, so der Tenor der Urteile, reiche eine Approbation aus, um als Arzt außerhalb des eigenen Fachgebietes Leistungen bei privat Versicherten zu erbringen und abzurechnen. Bislang gab es Regeln zur Qualitätssicherung, die eben dies ausschlossen.

Professor Gerald Antoch, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie an der Uniklinik Düsseldorf, stellvertretender Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft und Sprecher zur Gesundheitsstrategie des Vorstandes der DRG sagt dazu: "Wir befürchten, dass die beiden Urteile zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Qualität fachärztlicher Leistungen führen. Sie bedeuten in der Konsequenz, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten nicht mehr gewährleistet ist".

Außerdem gibt er zu bedenken, dass die Aufweichung fachärztlicher Gebietsgrenzen dem Grundgedanken einer wirtschaftlichen medizinischen Versorgung widersprechen. Denn unter Umständen können durch solche Entscheidungen Leistungen ausgeweitet und die Kosten damit gesteigert werden.

Auch der Deutsche Ärztetag 2022 kritisiert

Die genannten Urteile alarmieren die gesamte Ärzteschaft, wobei der 126. Deutsche Ärztetag im Mai 2022 die Sicherstellung der Qualität gefordert hat. Radiologische Fachorganisationen fordern, dass die ärztliche Tätigkeit in einem Fachgebiet zwingend eine entsprechende Weiterbildung voraussetzen muss, die Erbringung und Abrechnung privatärztlicher Leistungen unter einen Qualitätsvorbehalt gestellt werden soll, und die Heilberufsgesetze in den Ländern so präzisiert werden, dass hier der bereits definierte Gebietsvorbehalt bei fehlender Qualifikation als Verbotsgesetz wirkt.



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