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Mehr Gehalt bei weniger Arbeitszeit - Die Tarifeinigung an Unikliniken

Die Verhandlungskommission hat über mehrere Monate in insgesamt fünf Verhandlungsrunden Zeit und Arbeit in das erzielte Ergebnis investiert. Gemäß der 1. Vorsitzenden des MB, Susanne Johna, hat dieser Abschluss wie jeder Kompromiss sowohl positive als auch negative Aspekte und hat eine Gültigkeit bis zum 31.03.2026.

Reduzierung der Arbeitszeiten

Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die durchschnittliche und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden ohne Abstriche im Gehalt reduziert wird. Diese Einigung soll ab dem 01.01.2026 gelten. Ziel ist es, dass die Ärzte an den Unikliniken künftig den Kollegen an anderen Krankenhäusern gleichgestellt werden.

Weiterhin wird eine obligatorische elektronische Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit eingeführt. Hiermit soll eine nicht nur eine Dokumentation der erbrachten Leistung erfolgen, sondern ebenfalls auch die entsprechende Vergütung sichergestellt werden.

Verbesserungen sind auch in Bezug auf die Dienstplanung angestrebt. Zum 01.01.2025 sollen Regelungen für eine höhere Verlässlichkeit eingeführt werden. Vorgesehen ist, dass ein Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des entsprechenden Planungszeitraums aufgestellt sein muss. Bei Nichteinhaltung ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein zusätzliches Entgelt in Form eines Zuschlags von 10 % des Tabellenentgeltes zu zahlen.

Neue Definition der Zeitzuschläge

Ab dem 01.04.2024 wird der Zeitraum für die Nachtarbeit ebenfalls neu definiert. Bislang wurden Dienstzeiten von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr als Nachtarbeit vergütet. Dieser Zeitraum wurde jetzt auf 20:00 Uhr vorgezogen. Diese Stunde mehr fällt somit in die Berechnung der Zeitzuschläge.

Generelle Gehaltserhöhungen

Die Anhebung der Gehälter ist in zwei Schritten geplant. Ab dem 01.04.2024 erhalten die Ärztinnen und Ärzte eine Erhöhung um 4 % und ab dem 01.01.2025 um weitere 6 %.

Weiterhin wird in der Entgeltgruppe für Oberärzte ab dem 10. Jahr eine weitere Erhöhungsstufe eingeführt, die dem Einstiegsgehalt leitender Oberärzte bzw. Chefarzt-Stellvertretern angeglichen ist.

Höhere Zuschläge für "Dienste zu ungünstigen Zeiten" wurden nicht erreicht

Die Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren, wird allerdings als schmerzhaft empfunden und ist ein Wermutstropfen bei den erzielten Abschlüssen.

Nach Aussage des 2. Vorsitzenden des Marburger Bundes verpassen die Unikliniken hiermit eine einmalige Chance, den dringend benötigten jungen Ärztinnen und Ärzten attraktivere Arbeitsbedingungen anbieten zu können.

Ergebnis der Verhandlungen als überwiegend positiv zu betrachten

Von den erzielten Ergebnissen können zukünftig mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in gesamt 23 Universitätskliniken profitieren.