Untersuchungen der Universität Göttingen habe es bestätigt, dass ein Großteil weiblicher Mediziner von Mobbing, Diskriminierung und Benachteiligungen betroffen sind. Knapp 30 % der teilnehmenden Ärztinnen berichteten über Argumente gegen eine Festanstellung oder auch Beförderung, die sich auf eine bestehende Mutterschaft oder eventuelle Schwangerschaft bezogen.
Für viele Vorgesetzte ist eine Vereinbarung von Familie und der Beruf Ärztin immer noch nicht vereinbar und Argumentationen wie diese führen in den wenigsten Fällen zu Konsequenzen in den Klinikleitungen.
Frauen in medizinischen Berufen, die den Wunsch nach einer eigenen Familie verwirklichen möchten, stehen oft vor Herausforderungen im Klinikbetrieb. Ein Beispiel hierfür ist eine Chirurgin, die bei ihrem früheren Arbeitgeber dafür kämpfte, trotz Schwangerschaft, weiterhin im OP tätig sein zu können.
Sie berichtet von einsetzendem Mobbing, nachdem ihren Forderungen stattgegeben wurde. Anfänglich ausbleibende Begrüßungen durch Kollegen weiteten sich aus bis auf Zurückhaltung von Informationen zur Patientenversorgung.
Die Anwendung des betrieblichen Beschäftigungsverbots ist in vielen Kliniken keine Seltenheit. Ein Beschäftigungsverbot wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn sich die auszuübenden Tätigkeiten nicht mit einer Schwangerschaft vereinbaren lassen, da sie das Wohl von Mutter und Kind gefährden.
46 % aller Ärztinnen erhielten allerdings ein "pauschales" Beschäftigungsverbot, so eine Studie des Marburger Bundes aufgrund ihrer Schwangerschaft.
Dies bedeutet für die betroffenen Frauen, insbesondere wenn sie sich noch in der Weiterbildung befinden, dass sie von weiteren Qualifikationen wie der Erlangung eines Facharztes ausgeschlossen werden. Auch die Gefahr, den Anschluss an neuen Operationstechniken zu verlieren, birgt dieses Beschäftigungsverbot.
Hierdurch werden die Kariere Möglichkeiten erheblich eingeschränkt und nicht selten werden talentierte Ärztinnen damit ausgebremst und finden sich oftmals nach der Schwangerschaft an Schreibtischen wieder, um administrative Aufgaben zu erledigen, anstatt im OP-Saal ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Laut Gesetz ist ein Arbeitgeber nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft dazu aufgerufen, eine Gefährdungsbeurteilung des aktuellen Arbeitsplatzes vorzunehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen für Mutter und Kind zu etablieren.
Bei fast der Hälfte der Schwangeren im Klinikbetrieb ist dies allerdings nicht der Fall und ein betriebliches Beschäftigungsverbot wird auch ausgesprochen, obwohl während einer normalen und gesunden Schwangerschaft keine Gefährdung, weder von Mutter noch vom Kind, zu erwarten sind.
Der Fachkräftemangel in medizinischen Bereichen ist aktuell schon brisant und wird sich weiter ausweiten, wenn an der Stelle des "pauschal" ausgesprochenen Beschäftigungsverbots während einer Schwangerschaft kein Umdenken stattfindet.