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Kostenlose Corona-Schnelltests seit 25.11.2022 nur noch für wenige Gruppen erhältlich

Am 25.11.2022 trat eine neue Regelung in Kraft, die festlegt, für wen kostenlose Corona-Schnelltests zugelassen und erhältlich sind. Diese enger gefassten Regelungen legte die neue Verordnung fest, die vom Bundesgesundheitsminister bekannt gegeben wurde.

Bürgertests bleiben kostenlos wenn...

beispielsweise eine Teststelle aufgesucht wird, die vor Kliniken und Pflegeheimen die Besucher testet, und außerdem, wenn man sich nach einer bescheinigten Infektion mit dem Virus freitesten will.

Die Bürgertests für drei Euro Zuzahlung, die es seit dem Sommer gab, sind nun abgeschafft worden. Damit werden die Kosten für den Bund, der für die Tests Milliardensummen ausgab, weiter heruntergefahren.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte sich dazu geäußert; er sprach sich über den Winter für einen besonderen Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen vor dem Corona-Virus aus. Die neuen Regelungen für die Tests sollen befristet sein bis Ende Februar 2023.

Einschränkungen der Regelungen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat als Maßgabe beschlossen, dass auch die Finanzierung für diejenigen, die sich freitesten wollen, nicht bis zum Auslaufen der Regelung Bestand haben soll. Daher endet diese kostenlose Möglichkeit bereits am 15.01.2023.

Die Vergütungen für die Anbieter der Tests verringern sich pro Stück von 9,50 Euro auf 8,00 Euro.

Streit um die aktuelle Regelung

Um diese nun gültige Regelung bzw. Verordnung hatte es im Vorfeld viel Streit gegeben. In einem Entwurf war eine weitere Finanzierung aller Bürgertests bis Ende April 2023 vorgesehen gewesen. Dies stieß aber auf Kritik.

Der Haushaltsexperte der FDP, Karsten Klein, hatte dazu geäußert, dass es keinen Grund mehr gäbe, anlasslos Bürgertests durch den Bund zu finanzieren. Die Union hatte beigesteuert, dass es sinnvoller sei, sensible Bereiche gezielt zu unterstützen. Dies ist nun in der neuen Verordnung umgesetzt worden. Beispiele dafür sind Kliniken und Pflegeheime.

Wie es nach dem Ende der aktuellen Verordnung weitergehen wird, ist unklar und muss abgewartet werden.



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