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Unklare Auswirkungen des Brexit: Was passiert mit den EU Ärzten?

Der Brexit erschüttert die EU - doch für viele Menschen geht es um existenzielle Fragen. Sie arbeiten in Großbritannien, haben sich dort eine Existenz aufgebaut und darauf verlassen, sich innerhalb der EU frei bewegen zu können.

Bleiberecht für EU-Bürger

Die Londoner Regierung hat jüngst angekündigt, dass nach dem Brexit EU-Bürger weiter in Großbritannien leben und arbeiten dürfen. Die dort praktizierenden Ärzte beschreiben ihre Gefühle zu dieser Ankündigung mit „erleichtert, aber alles andere als zufrieden“. Bleiben dürfe, wer mindestens seit fünf Jahren legal im Land sei.

Vom Brexit Tausende Ärzte betroffen

May hat angekündigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht für die Betroffenen möglich sein soll. Mehr als drei Millionen EU-Bürger leben im Königreich, darunter natürlich auch viele Ärzte. Die meisten von ihnen haben eine neue Heimat gefunden und leben seit langer Zeit dort.

Immerhin ist mit dieser Ankündigung jetzt die Unsicherheit vorbei, die die Betroffenen seither umgetrieben hat. Denn es war nicht klar, ob die EU-Bürger überhaupt im Land bleiben dürfen. Wie bekannt wurde, sind rund 55.000 Mitarbeiter des britischen Gesundheitswesens EU-Bürger. Vor allem Deutsche sind betroffen, denn die hiesige Ausbildung der Mediziner ist in England beliebt und begehrt. Deshalb arbeiten viele deutsche Ärzte unter der Krone, und können nun zumindest aufatmen. Viele hatten erwogen, das Land zu verlassen, um nicht außerhalb der EU zu arbeiten.

Details noch unklar

Die Ankündigung sorgt zwar für ein Durchatmen, aber dennoch ist es noch nicht die Lösung aller heraufbeschworenen Probleme. In vielen Bereichen steckt der Teufel noch im Detail. Ein Beispiel: wird der Europäische Gerichtshof auch nach dem Brexit noch zuständig sein für die Rechte der EU-Bürger, die im Königreich wohnen?

Auch hat sich Theresa May erst einmal zurückhaltend geäußert, was die Gesundheitsversorgung der EU-Bürger in Großbritannien angeht. Wahrscheinlich will man „großzügig“ sein, und denen, die bereits seit 5 Jahren dort leben, weiterhin den Anspruch auf Gesundheitsleistungen zuerkennen.



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