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Im November 2022 hatte es eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gegeben. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen bereitet nun der Marburger Bund vor.
Die 1. Vorsitzende des MB, Susanne Johna, sagt dazu: Die derzeit gültigen Verfahrensregelungen im Infektionsschutzgesetz für den Fall, dass aufgrund übertragbarer Krankheiten nicht ausreichend intensivmedizinische Behandlungskapazitäten vorhanden seien, dürfen so nicht bleiben.
Sie betont weiterhin, dass aufgrund von Diskussionen zwischen Mitgliedern und Mitarbeitern von Intensivstationen und Notaufnahmen bekannt sei, dass die Gesetzesänderung zu Verunsicherungen geführt hat, insbesondere im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen.
Der Kernpunkt ist die Frage, ob die Anforderungen an Triageentscheidungen mit der grundrechtlich verankerten ärztlichen Therapiefreiheit kollidieren, bei der möglichst viele der intensivmedizinisch betreuten Patienten gerettet werden sollen.
Man gibt zu bedenken, dass viele Ärzte damit gegen ihr Gewissen handeln müssen, denn bei dem gesetzlichen Ausschluss der Ex-post-Triage gelte das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit bei begrenzten Kapazitäten nur eingeschränkt.
Die Folge wäre, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben, weil ihnen keine intensivmedizinischen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, da diese vom Menschen mit geringerer Überlebenswahrscheinlichkeit belegt sind. Deshalb müsse das Verbot der Ex-post-Triage gestrichen werden, so Johna.
Der MB sieht die Krankenhausreform als "überfällig" an, aber es herrsche eine große Verunsicherung im Hinblick auf die neuen Strukturen. Unbesetzte Stellen und geringere Investitionen treffen auf unzureichende finanzielle Ausstattungen. Schnelle Sicherheit von Bund und Ländern ist nötig, damit die Lage sich nicht weiter verschärft. Außerdem fordert der MB finanzielle Mittel für die Strukturanpassungen im stationären Bereich. Für die Transformationskosten sei ein "höherer zweistelliger Milliardenbetrag" erforderlich, so Johna.