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Ärztesiegel als Werbung soll es künftig nicht mehr geben - Justiz hat entschieden

Werbung allerorten - das ist der Verbraucher gewohnt. Doch auch in Arztpraxen gibt es Siegel und Auszeichnungen, die aber nicht etwa auf eine besondere Ausbildung oder Qualifikation hinweisen, sondern teilweise umstritten sind.

Grundsatzurteil angestrebt

Ein Gericht hat das Werben von Ärzten mit solcherlei Siegeln untersagt, der Burda-Verlag geht dagegen in Berufung. Kritiker hoffen nun auf ein Grundsatzurteil, damit der Streitpunkt ein für alle Mal vom Tisch ist.

Bewerbungsportale auch für Ärzte

Im Internet kann man alles suchen und finden. Auch Ärzte und ihre Leistungen. Seit 1993 bereits gibt es ein Ranking des "Focus", das die besten Ärzte Deutschlands zeigt. Die Liste der enthaltenen Ärzte ist inzwischen auf über 4.000 angewachsen. Es werden Stichproben gemacht und Analysen, so dass man zu den Ergebnissen kommt. Wer will, kann mit diesen Ergebnissen werben.

Rund 2.000 (plus Steuer) muss man es sich als Arzt kosten lassen, will man das entsprechende Siegel der "Focus-Empfehlung" schwarz auf weiß haben.

Kritik ist nicht neu

Kritik gab es daran schon seit Jahren. Der Ärzteverband "Marburger Bund" hat solchen Listen bereits seit Langem kritisch gegenübergestanden. Die Wettbewerbszentrale hat erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

Urteil kürzlich gefallen

Der "Focus" und damit der Burda-Verlag verstoße, so die Richter, "durch die Vergabe der Siegel, die nach ihrem eigenen Vortrag von Ärzten werblich genutzt werden sollen, gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot".

Zwar seien solche Listen, wie sie der "Focus" führe, erlaubt, doch sie erwecken den Eindruck, dass diese Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung die Auszeichnung erhalten hätten, und dadurch die Spitze unter den entsprechenden Fachärzten seien.

Damit wird der Beitrag nicht mehr als redaktionell und werblich deutlich, und deshalb sei dies wettbewerbswidrig.

Der Wirtschaftsjournalist Bartens, selbst Arzt, sagt dazu: "Wenn man die sich kaufen kann, ist die Aussagekraft dieser Bewertungen gar nicht oder nur sehr begrenzt vorhanden". Vorwiegend handele es sich um Marketing, da man sich die Lizenz kaufe, um damit zu werben. Damit lässt sich die Qualität der Arbeit nicht zeigen.

Zu den Bewertungskriterien gehören auch Empfehlungen von Kollegen, die aber auch wenig aussagekräftig sind, weil sie auf persönlichen Befindlichkeiten oder Freundschaften beruhen könnten.

Berufung

Man geht derzeit davon aus, dass Burda gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird. Dann würde endgültig geklärt, wie weit man mit solchen Siegeln werben kann und welche Kriterien dafür zugrunde gelegt werden müssten. Eine Sprecherin des Verlages äußerte inzwischen, dass man das Urteil für einen Fehler halte.



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