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Nach langen Debatten können sich Reiserückkehrer nunmehr kostenlos auf die Corona-Erkrankung testen lassen.
Nunmehr hat es auch in Bezug auf die Ärzte und entsprechenden Vergütungen Einigungen gegeben. Die entsprechende Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist am 1.8. in Kraft getreten.
Zunächst sollten alle Ärzte an den Tests beteiligt werden, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Doch nun sind es alle niedergelassenen Ärzte sowie durch die KV betriebenen Testzentren. Außerdem können die Tests bei den Gesundheitsämtern und bei Teststationen an den Flughäfen und Bahnhöfen erfolgen. Empfohlen ist ein Zeitraum von 72 Stunden nach Rückkehr.
Das Ministerium hat bei der Vergütung noch einmal Änderungen zugestimmt. 15 Euro sollen die durchführenden Ärzte erhalten. Als kostendeckend werden 25 Euro genannt. Die Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung. Das bedeutet einen Mehraufwand von über 50 Millionen Euro je einer Million Tests durch Laborleistungen sowie noch einmal 15 Millionen Euro durch pauschale Vergütungen an die Vertragsärzte. Durch einen erhöhten Zuschuss an die GKV will sich der Bund an der Finanzierung beteiligen.
Patienten vor einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik beispielsweise sind nun erfasst. Wichtigste Botschaft aber ist derzeit: wer von einer Reise zurückkehre, solle sich freiwillig und kostenlos testen lassen, um sich und seine Mitmenschen zu schützen! Eventuell kommt noch eine Verordnung, die die Tests für Reiserückkehrer als verpflichtend geltend macht.
Unverständnis kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung, dass nach wie vor keine Tests vorgesehen sind für das medizinische Personal, welches ständig mit Kranken und alten Menschen in Berührung komme. Stattdessen werden Reisende, die sich bewusst und auf eigene Entscheidung der Gefahr ausgesetzt haben, kostenlos unterstützt.