cookie_icon von 1a-Ärztevermittlung Menu
Header-Logo

Kritik an Triagegesetz der Bundesregierung und die Hintergründe der Entscheidung

Der Bundestag hat am 10.11. über die Triageregelung entschieden. Erwartungsgemäß gab es dabei kontroverse Diskussionen und gegensätzliche Reaktionen. Die sogenannte Ex-Post-Triage per Gesetz auszuschließen hat für Unsicherheit gesorgt und könne, so die Meinung einiger Involvierter, zu unnötigen Todesfälle führen.

"First-come-First-Serve-Vergabe" in der Kritik

Die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin lehnt dies strikt ab. Therapiezieländerungen seien in der Intensivmedizin üblich und richtig. Dies außer Kraft zu setzen, sei keinesfalls positiv.

Die Bundesärztekammer hatte zuvor ebenfalls Kritik geübt. Hier wies man darauf hin, dass bereits zugeteilte intensivmedizinische Behandlungskapazitäten von der Zuteilungsentscheidung ausgenommen würden. Das Verbot der Ex-Post-Triage, das vom Bundestag beschlossen wurde, hat auch der Präsident der Ärztekammer Hessen, Edgar Pinkowski, mit Sorge kommentiert. Er geht davon aus, dass die Ablehnung von Benachteiligungen Alter und Behinderter für Ärzte selbstverständlich sei.

Keine Behandlungsabbrüche zugunsten von Menschen mit höherer Überlebenschance

Inhalt des umstrittenen Gesetzes ist, dass die Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen, der höhere Überlebenschancen hat, nicht abgebrochen werden darf. Doch das mache Ärzte handlungsunfähig und bringe damit Menschenleben in Gefahr.

Andererseits sei es gut, dass es ein Gesetz gebe welches klarstellt, dass in pandemiebedingten Triage-Situationen keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen oder Ähnlichem geben darf. Das absolute Verbot, welches zunächst geplant war, ist zwar in letzter Minute relativiert worden, aber aus medizinischer Sicht bleibt einiges unberücksichtigt, so Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg.

Weitere Kritik von Experten

Mehrere andere Experten, wie die Präsidenten weiterer Ärztekammern und des Marburger Bundes kritisieren die Entscheidung. Man geht sogar davon aus, dass die Regelung mehr Menschen gefährden als schützen wird. Die Entscheidung im Einzelfall soll wie bislang ausschließlich unter medizinischen Gesichtspunkten getroffen werden, jedoch nicht vor dem Hintergrund einer drohenden Strafe. Vor allem in den gefährdeten Gruppen würde die Zahl der vermeidbaren Todesfälle steigen.

Vielmehr brauche es Rechtssicherheit für diejenigen Mediziner, die gezwungen sind, in dem Dilemma einer Triage-Situation nach besten Wissen und Gewissen zu entscheiden.

Patientenvertreter finden Gesetz positiv

Dagegen hat sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz erfreut über das Gesetz gezeigt. Hier lobt man, dass eine begonnene, überlebenswichtige Behandlung eines Patienten nicht abgebrochen darf, weil die nötigen medizinischen Geräte für einen anderen Patienten benötigt würden, der eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit hat.

Über eine getroffene sogenannte Triage-Entscheidung, die mindestens des "Vier-Augen-Prinzips" bedarf, müssen die Krankenhäuser die zuständigen Behörden informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine solche gesetzliche Regelung gefordert, um Patienten zu schützen, deren Benachteiligung ansonsten befürchtet wurde, wie mehrfach Erkrankte oder Menschen mit Behinderungen.



© 2024 1a-Ärztevermittlung GmbH