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Neue Personaluntergrenzen in einigen Pflegebereichen ab Januar 2020

Verhandlungen zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen waren ohne Ergebnis geblieben: nun hat das Gesundheitsministerium entschieden.

Ab 1.1.2020 neue Untergrenzen

Bei der Festlegung solcher Untergrenzen für die Personalschlüssel werden medizinische Bereichen einzeln erfasst. Die neuen Festlegungen gelten daher für

  • Unfallchirurgie
  • Geriatrie
  • Intensivmedizin
  • Kardiologie
  • Herzchirurgie
  • Neurologie
  • Stroke-Units
  • Neurologische Frührehabilitation

Weitere Festlegungen

Ein "geschickter Schachzug", um derartige Festlegungen zu erfüllen, ist von manchen Krankenhäusern praktiziert worden: Personal von anderen Abteilungen abzuziehen. Dies ist nun nicht mehr zulässig.

So sehen die neuen Zahlen aus

Ab 2021 sollen in der Intensivmedizin in der Tagesschicht für zwei Patienten eine Pflegekraft und in der Nachtschicht für drei Patienten eine Pflegekraft zuständig sein. In der Kardiologie werden es ab 2020 tagsüber für 10 Patienten ein Pfleger und nachts für 20 Patienten ein Pfleger sein.

Die Herzchirurgie rüstet ebenfalls auf: 7/15 Patienten werden hier von einer Pflegekraft betreut werden. In der Neurologie 10/20. Bei Stroke-Units kommt dann ein Pfleger auf 3/5 und in der neurologischen Frühreha auf 5/12.

Diese Mindestvorgaben dürfen von den Krankenhäusern nicht mehr unterschritten werden, bzw. nur in Ausnahmefällen. Konkrete Prozentzahlen sorgen dafür, dass die Ausnahmefälle (große Unfälle, Epidemien, krankheitsbedingte Ausfälle in unüblichem Maße) nicht ausgenutzt und zur Regel werden.

Die Zahlen müssen dokumentiert werden. Warum keine Einigung zwischen den betroffenen Parteien erreicht werden konnte, ist unklar. Das Gesundheitsministerium sorgt nun ein weiteres Mal für Klarheit.



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