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In der Pflegeversicherung wurden Beitragssteigerungen beschlossen. Daher erwarten die Verantwortlichen nunmehr eine vorrübergehende Rückkehr in die schwarzen Zahlen. Dabei geht man von einem leichten Überschuss aus.
Die Pflegeversicherungen stöhnen seit Jahren über mehr Ausgaben als Einnahmen. Um dem entgegenzuwirken, hat man die Beitragssätze angehoben. Daher sei von einem "ganz leichten Überschuss" auszugehen, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes als Vertreter der Pflegekassen.
Auch im letzten Jahr kam es wieder zu einem Minus in der Pflegekasse. Dieses betrug rund 2,25 Milliarden Euro. Ohne die Pflegereform sprach man von drohenden Engpässen. Allein im ersten Quartal 2023 wurden 400 Millionen Euro Defizit verbucht. Die höheren Beitragseinnahmen können allerdings die gestiegenen Leistungsausgaben nicht ausgleichen, so die Experten.
Das Pflegeunterstützungs-und entlastungsgesetz, welches der Bundestag beschlossen hat, sieht eine Steigerung des Pflegebeitrags ab 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte vor. Derzeit zahlen alle Beitragspflichtigen mit Kindern 3,05 % des Bruttoeinkommens, Kinderlose sogar 3,4 %.
Damit sei die finanzielle Lage bis 2025 stabil. Man rechnet mit einem Überschuss zwischen ein und zwei Milliarden Euro für die Jahre 2024 und 2025. Danach sieht es aber wieder schlechter aus - deshalb müsse die Zeit bis dahin für eine strukturierte Debatte über die Möglichkeiten genutzt werden. Auch wegen der Hausforderungen bei der Verfügbarkeit von genügend Pflegepersonal sei "politisches Handeln gefragt".
Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich der Bund in dieser Frage mehr mit Steuermitteln an den benötigten Finanzen beteiligen müsse. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf verlangen die Bundesländer unter anderem, dass der Bund künftig Zuschüsse ausreicht, zum Ausgleichsfond der sozialen Pflegeversicherung.
Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass der Bund die Beitragszahlungen für die beitragsfreie Familienversicherung sowie bei Mutterschafts-und Elterngeldbezug regelmäßig prüft und die Höhe jährlich als finanziellen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zahlt.