Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste stetig im Interessen der Nutzer zu verbessern. Sie sind damit einverstanden und können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Cookie-Richtlinien und Datenschutzerklärung.
Die Telematikinfrastruktur nimmt immer mehr zu. Demnächst startet eine nächste Ausbaustufe. Dann können auch Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Allerdings wird dies nur erfolgen, wenn der Patient es wünscht.
Ab Juli hat nun das Zusammenspiel zwischen Telematikinfrastruktur und elektronischer Gesundheitskarte eine nächste Phase erreicht. Damit ist die geplante Erleichterung nun endlich auch im Alltag angekommen. In nächsten Schritten sollen mit einem "Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen" eine sichere digitale Kommunikation der Leistungserbringer eingeführt werden. Dies gilt für den Austausch von Daten untereinander, als auch mit weiteren Institutionen.
Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren die Digitalisierung die Entwicklung im Gesundheitswesen erheblich prägen wird. Dies berge eine riesige Chance für Ärzte und Patienten. So wird die gesundheitliche Versorgung verbessert.
Vor allem eine bessere Notfallhilfe sei möglich. Das liege daran, dass die digital verfügbaren Notfalldaten sowie auch digitale Medikationspläne dafür sorgen, dass schnell gehandelt werden kann. Das sogenannte Notfalldatenmanagement ist aus der Patientenversorgung bald nicht mehr wegzudenken. Dabei stützt man sich derzeit auf die beiden Säulen der Notfalldaten und dem elektronischen Medikationsplan. Besonders in zeitkritischen Situationen geht es nun darum, die Vorteile zu nutzen, die diese Möglichkeiten bringen.
Damit wirklich nur medizinischen Personal an die Daten herankommt, gibt es den elektronischen Heilberufsausweis, der eine elektronische Signatur enthält. So können sich die Befugten gegenüber der Telematikinfrastruktur rechtsverbindlich ausweisen. Auch soll es Daten geben, die Signaturen für elektronische Rezepte erlaubt und vieles mehr. Dazu können sich die Mitarbeiter des Gesundheitswesens an die Landesärztekammern wenden.