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Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (vorbehaltlich der Zustimmung von Minister Spahn), den Sicherstellungsauftrag für die sprechstundenfreie Zeit von der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Bundesländer zu übertragen, findet keine Zustimmung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Die KV wollen an den Strukturen festhalten, wie Partnerpraxen, Portalpraxen an Krankenhäusern etc., die momentan für diese Zeit verantwortlich seien. Zwar soll auch nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Reform erfolgen, aber diese sollte anderes aussehen. Besonders die Versorgung von Bagatellerkrankungen stellt ein Problem dar.
Eine zentrale Anlaufstelle für die Patienten, von wo diese dann an eine geeignete Versorgung weitergeleitet werden, sei ideal. Dafür nötig ist eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern.
Gegen den o.g. Vorschlag wehrt man sich: "verlieren die Vertragsärzte das im Sicherstellungsauftrag verbriefte Recht auf Exklusivität der ambulanten Versorgung, muss der Sicherstellungsauftrag wohl insgesamt in Frage gestellt werden", so KBV-Vorstandsvorsitzender Gassen. Schließlich haben sich auch die Krankenkassen dafür ausgesprochen, den Sicherstellungsauftrag zu belassen.
Trotz umfangreicher Diskussionen zum Thema wird derzeit an der Kampagne festgehalten, die Rufnummer 116 117 bekannter zu machen. Außerdem arbeitet man an einem Ausbau der Servicenummer. Auch die Terminvermittlung sollte darüber erfolgen können. So soll ein Patient an die entsprechende Versorgungsebene geleitet werden.
Die Politik müsse sich dazu entschließen, dass Ärztehopping, welches auszuufern droht, nicht mehr über das Solidarprinzip zu finanzieren. Ungeregelte Arztbesuche sollten den Kunden in der Krankenversicherung mehr kosten, wer sich steuern lässt, zahlt weniger. Jedoch gibt es für solche Vorschläge immer wieder Gegenwind.