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Am 01.01.2024 treten für Ärztinnen und Ärzte neue Regelungen in Kraft. Das E-Rezept und die Gesundheits-ID für Versicherte sind nur ein Teil davon. Mit diesem Beitrag wollen wir Sie im Detail über die wichtigsten Reformen des Gesundheitsministeriums informieren, die das kommende Jahr 2024 prägen werden.
Ab dem 01.01.2024 ist die Ausstellung des E-Rezepts durch Ärztinnen und Ärzte Pflicht. Patienten können zwischen verschiedenen Optionen wählen, wie sie dieses nutzen. Neben der klassischen Variante des "Papierausdruckes" können sie mittels einer e-Rezept-App, die auf das Smartphone geladen werden kann, oder durch Einstecken ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke ihre verordneten Medikamente in Empfang nehmen.
Wenn Patienten es wünschen, müssen Krankenkassen eine persönliche Gesundheits-ID zur Verfügung stellen. Hierdurch wird Versicherten ein kartenloser Zugang zu verschiedenen Anwendungen der Anwendungen ermöglicht, wie dem E-Rezept, der ePa, der sogenannten elektronischen Patientenakte oder auch zu anderen Diensten wie digitalen Gesundheitsanwendungen, DiGAs, Patientenportalen oder auch Terminservices.
Das Bundesgesundheitsministerium führt neue Vergütungsreformen für ambulante Operationen ein. Die Hybrid-DRGs. Damit werden ambulant erbrachte Leistungen von Vertragsärzten mit denen von Krankenhäusern gleichgesetzt und entsprechend vergütet. Diese Regelung findet in fünf Leistungsbereichen Anwendung. Hierzu gehören bestimmte Hernieneingriffe, Entfernung von Harnleitersteinen, Arthrodesen von Zehengelenken und Ovariektomien.
Apotheken können Kinderarzneimittel ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Arzt austauschen, wenn diese nicht verfügbar sind, beispielsweise bei Lieferengpässen oder wenn sie auf der Dringlichkeitsliste des BfArM, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, stehen.
Bereits im noch laufenden Jahr, 2023, wurden sieben Gesetze verabschiedet und zwanzig Rechtsverordnungen in Kraft gesetzt und im kommenden Jahr wird dieser Kurs beibehalten.
Das Gesundheitswesen steht vor einer Vielzahl von Reformen. Hierzu zählen unter anderem die Krankenhausreform, die Versorgungsgesetze I und II für die ambulante Medizin, das Medizinforschungsgesetz und die Schaffung eines Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung, des BIPAM.
Konflikte mit Ärzten und Ländern sind allerdings zu erwarten, vor allem in Bezug auf die Integration der fachärztlichen Versorgungsebenen in Level 1i-Krankenhäusern, von Primärversorgungszentren und Gesundheitskiosken.
Auch wenn das Gesundheitsministerium betont, dass keine Einschränkungen in den Leistungen zu erwarten sind, so bleiben viele unbeantwortete Fragen bezüglich der sich moderat erholenden Konjunktur und bestehender Finanzreserven offen im Raume stehen.