cookie_icon von 1a-Ärztevermittlung Menu
Header-Logo

GBA-Beschluss unterstützt Jobsharing in kleineren Arztpraxen

Viele Mediziner bevorzugen heutzutage eine Beschäftigung in Teilzeit. Denn dadurch lässt sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erzielen. In der praktischen Umsetzung hat sich in den vergangenen Jahren das Konzept des Jobsharing etabliert. Dabei begeben sich zwei Mediziner in eine Berufsgemeinschaft, in der Regel in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Aufgrund der attraktiven Arbeitszeiten wird zudem oft auch die Personalfindung für die Nachfolge von Praxen erleichtert. Nun erhält das Jobsharing-Konzept zusätzlichen Rückenwind: Ein neuer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) führt verbesserte Regelungen für diese Form der Arbeitsteilung ein. Profitieren sollen davon vor allem kleine Praxen, meldet das Onlineportal Ärztezeitung.de.

So soll in puncto Honorarbudget die bisherige Grenze von Plus drei Prozent aufgehoben werden. Kleine Praxen, deren Honorar bisher unter dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe lag, dürfen dadurch ihre Leistungsmenge so weit anheben, dass sie den Fachgruppendurchschnitt erreichen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Praxis in einem überversorgten Planungsbereich liegt. Die Gewinner der Regelung sind kleine psychotherapeutische Praxen: Sie dürfen zum Fachgruppendurchschnitt noch 25 Prozent an Einnahmen obendrauf legen. Durch den neuen GBA-Beschluss steigt die Attraktivität von Jobsharing weiterhin an. So könnten zukünftig auch Praxen in ländlichen Gegenden besser an junge Ärzte vermittelt werden.



© 2024 1a-Ärztevermittlung GmbH