Wann kann ich die Unterstützung von 1a-Ärztevermittlung in Anspruch nehmen?
Sind Sie auf der Suche nach einer Festanstellung, dann sind wir Ihr passender und kompetenter Ansprechpartner! Die Vermittlung von Vertretungen bzw. Honorareinsätzen gehört nicht zu unserem Dienstleistungsangebot.
Auch aus einer ungekündigten Position heraus können Sie sich mit Ihren Wünschen für eine Neuorientierung an 1a-Ärztevermittlung wenden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie diesbezüglich gern.
Voraussetzung für die Vermittlung ist der Besitz der deutschen Approbation und deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen.
Neben deutschen Ärzten, unterstützt 1a-Ärztevermittlung auch Ärzte aus dem EU-Ausland bei der Suche nach einer Anstellung in Deutschland. Um uneingeschränkt in Deutschland als Arzt arbeiten zu dürfen, benötigen Sie die Anerkennung Ihres Medizinstudiums und bei einer Tätigkeit als Facharzt, die der Facharztausbildung. Das genaue Verfahren zur Erteilung von deutscher Approbation und Facharztanerkennung ist in Deutschland regional unterschiedlich geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.