Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste stetig im Interessen der Nutzer zu verbessern. Sie sind damit einverstanden und können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Cookie-Richtlinien und Datenschutzerklärung.
Wie in jedem Jahr bringt der Neujahrstag das Inkrafttreten verschiedener neuer Gesetzlichkeiten hervor. So auch in diesem Jahr, zu Beginn von 2022. Was davon das Gesundheitswesen betrifft, wird hier bekanntgegeben:
Künftig werden von der Pflegeversicherung höhere Kosten für die Patienten übernommen, die in Altenpflegeeinrichtungen stationär betreut werden. Der Zuschuss zum Eigenanteil wird von Jahr zu Jahr steigen. Im ersten Jahr übernimmt sie 5% des Eigenanteils, im Zweiten schon 25% und im Dritten 45%. Ab dem folgenden Jahr sind es dann jährlich 70%.
Dies war dringend nötig geworden, da die Bewohner von Pflegeeinrichtungen immer öfter zum Sozialfall wurden, um den Eigenanteil bestreiten zu können. Allein im letzten Jahr gab es bei den Betroffenen ein Plus von über 5%. Die Eigenanteile, die von den Betroffenen gezahlt werden müssen, sind allein in den letzten beiden Jahren von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf durchschnittlich 2.100 Euro gestiegen.
Die sogenannten Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege erhöhen sich um fünf Prozent. Das bedeutet beispielsweise in Pflegestufe 2 eine Erhöhung von bisher 689 Euro auf nun 724 Euro. Starke Anreize für die Kurzzeitpflege soll es ab dem neuen Jahr ebenfalls geben, so sieht es der Gesetzgeber vor. Der Leistungsbetrag in der Kurzzeitpflege steigt um 10%.
Erstmals wird es einen Bundeszuschuss für die Pflegekasse geben. Dieser soll eine Milliarde Euro betragen und wird aus Steuergeldern finanziert. Weiteres, zusätzliches Geld bekommt die Pflegeversicherung dadurch, dass der Beitragszuschlag, den Kinderlose zahlen müssen, um 0,1 % steigt. Sie zahlen damit 3,4 statt 3,3%
Der Zuschuss des Bundes für die Krankenkassen für das Jahr 2022 wurde nochmals erhöht. Der ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss von 14,5 Milliarden soll damit in diesem Jahr einmalig 28,5 Milliarden betragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Versicherten von 1,3% wird damit stabil gehalten.
Außerdem werden die Sonderregelungen im Zuge der Pandemie verlängert. Die Flexibilisierung bei Familienpflegezeit und Pflegezeit bleibt befristet bestehen. Das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird bei Ende März 2022 verlängert. Im Einzelfall können die Medizinischen Dienste bis Ende März Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung im Wohnraum der Versicherten durchführen.
Die Sonderregelungen fürs Kinderkrankengeld, die pandemiebedingt ins Leben gerufen wurden, werden verlängert. Auch 2022 kann je versichertem Kind eine Zeit von 30 statt 10 Tagen in Anspruch genommen werden, bei Alleinerziehenden damit 60 statt 20.
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es Fortschritte bei der Digitalisierung. Bundesweit können Ärzte und Apotheken das E-Rezept nutzen, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die elektronische Patientenakte wird besser: die Versicherten können die Datenschutzregeln für ihre Aktie präziser einstellen und an individuelle Bedürfnisse anpassen. Dann wird jeder Versicherte entscheiden können, wer auf welche Daten zugreifen darf.