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Kommt bald das digitale Rezept? Welche Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig?

Derzeit wird ein Entwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ diskutiert. Der Präsident der Bundesärztekammer hat sich nun dazu geäußert. Er nimmt Bezug auf die neuen Möglichkeiten der Fernbehandlung, die seit dem Deutschen Ärztetag diskutiert werden.

Als Folge davon sieht er die ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln, die auf dem Weg der Fernbehandlung folgerichtig nötig wird. Die Sorgfaltspflicht, der die Ärzte bei der Arzneimittelverordnung nachkommen müssen, muss natürlich gewahrt bleiben, so der Präsident. Eine medizinische Vertretbarkeit über Ferndiagnose und auch Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Kontakt muss vorliegen.

Sicherheitsmaßnahmen sind geplant

Die geplanten Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen sollen, wurden von den zuständigen Experten gelobt. Aus Sicht von Bundesärztekammer und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sind die Vorhaben, die geplant sind, richtig und wichtig. So soll es eine Rückrufkompetenz von Bundesoberbehörden geben, wenn Vorfälle bekannt werden, die auf gefälschte oder qualitätsgeminderte Arzneimittel schließen lassen. Jedoch weißt man darauf hin, dass die Patientensicherheit in der Medikamentenverschreibung gewährleistet bleiben muss.

Verbot von Parallelvertrieb von Arzneimitteln

Der Gesetzgeber wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, über ein Verbot des Parallelvertriebs von Arzneimitteln nachzudenken. Vertriebswege außerhalb der EU seien nicht nachvollziehbar und deshalb mit Risiken behaftet. So kann es zu kriminellen Manipulationen kommen, da hier ein Zugangsweg für gefälscht und gestohlene Arzneimittel offen steht. Bereits in diesem Sommer hatte ein entsprechender Skandal für Aufregung und Diskussion gesorgt. Wiederholungen solcher Vorgänge wolle man in Zukunft vermeiden, hieß es.

Zudem brauche man einen Ausbau der Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit essenziellen Arzneimitteln. Die derzeitigen Maßnahmen wurden als nicht ausreichend bezeichnet. Es gäbe Versorgungsengpässe, die dringend beseitigt werden müssten. Man schlägt deshalb vor, eine Meldepflicht einzuführen, wenn die Gefahr eines Versorgungsmangels droht.



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