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Weitere Abrechnungsänderungen im Jahr 2017 für Ärzte

Streitpunkt Arzneimittelbudget

Als es eingeführt wurde, war der Aufschrei groß - inzwischen ist es dem Geschick der Ärzte überlassen, wie sie das Budget so verwalten, dass alle Patienten bekommen, was sie brauchen. Das Ausgabevolumen hat sich für 2017 um 3,3 % erhöht, was unter dem Strich rund eine Milliarde Euro bedeutet. Eine stolze Zahl - was bedeutet sie im Einzelnen? So soll es ein Sonderausgabevolumen geben, das also nicht von der normalen Budgetierung abgeht - für Hepatitis-C-Medikamente. Dafür stehen allein schon 500 Millionen bereit. Bei den Heilmitteln fiel die Erhöhung besser aus: knapp 5 % mehr sind es hier, was ungefähr 280 Millionen entspricht.

Verbesserung bei den nichtärztlichen Assistentinnen

Außer einer Veränderung in der Abrechnung hat sich hier auch grundlegend etwas geändert: Bislang bekam ein Hausarzt eine solche Arbeitskraft zugestanden, wenn er im Quartal mehr als 860 Behandlungsfälle nachweisen konnte. Nun hat man diese enorme Zahl auf 700 reduziert. Auch 120 Fälle pro Quartal mit Patienten über 75 Jahren ist ein neuer Richtwert, denn zuvor waren es hier 160. Tätig werden dürfen die Hilfskräfte, sobald sie ihre entsprechende Ausbildung begonnen haben - eine Übergangsregelung wurde aktuell bis 2018 verlängert.

Sozialpädriatischer Zuschlag

Für diese Sonderform der Betreuung stehen rund 14 Millionen Euro bereit. Doch dies wurde nicht vollständig abgerufen. Die Änderung lautet nun: Kinder-und Jugendärzte können pro Fall diesen Zuschlag für die Beratung zu weiterführenden Maßnahmen dreimal statt bislang zweimal abrechnen.

Weitere Änderungen

Die Rufbereitschaft in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wird nun vergütet. Außerdem wurden die Abrechnungsmöglichkeiten für die Leistungen der Humangenetik konkretisiert. Zudem gibt es höhere Zuschläge für die Kostenpauschalen von Dialysepatienten mit Infektionserkrankungen. Dieser Infektionszuschlag wird zudem noch einmal zu Beginn des nächsten Jahres ansteigen. Final beträgt er dann 90 bzw. 30 Euro statt im Vorjahr 30 bzw. 10 Euro.



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