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Kommt während der Pandemie eine veränderte Approbationsordnung?

Die Corona-Krise stürzt das Gesundheitssystem in verschiedene, zahlreiche Probleme. Eines davon ist fehlendes ärztliches und pflegerisches Personal. Nun versuchen staatliche Stellen gegenzusteuern - doch auch das trifft teilweise auf harsche Kritik.

Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche ein sogenanntes Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass das Bundesgesundheitsministerium während der momentanen Pandemie Änderungen an der Approbationsordnung für Ärzte vornehmen kann, ohne direkt die Länder einzubeziehen. Damit sollen schnelle Reaktionen auf Epidemien gefördert werden.

Bundesärztekammer kommentiert das so

"Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung mit einer rechtlichen Neureglung mögliche negative Folgen dieses selbstlosen Einsatzes von Medizinstudierenden für den weiteren Studienverlauf vorbeugen will, zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Dies lies die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer verlauten.

Doch die Maßnahmen sollen auch sofort wieder zurückgenommen werden, wenn die Bundesregierung die "Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wieder aufgehoben hat. Man betont, dass die Voraussetzung für den Einsatz von Studierenden sei, dass eine entsprechende Qualifikation und Aufwandsentschädigung gegeben seien, sowie weitere Punkte erfüllt sein müssten.

Das wurde beschlossen

Unter anderem soll es eine Flexibilisierung geben für den Beginn des Praktischen Jahres und dessen Inhalten. Krankenpflegedienste und Famulatur sollen auch angerechnet werden, wenn sie während des eingestellten Lehrbetriebes stattfinden. Änderungen für die Durchführung der Ärztlichen Prüfung sind ebenfalls angedacht.

Kritik wird laut

Doch genau hier legt die Bundesärztekammer ihr Veto ein. Sie spricht von einem "Hammer-Examen", dass den zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung zusammenlegt, und dadurch eine enorme Mehrbelastung der Ärzte nach sich zieht. Ebenso sollen Fehlzeiten durch die Epidemie nicht zu Lasten der Studenten gehen. Auch die Bundesvertretung der Deutschen Medizinstudenten erkennt zwar an, dass in diesen Zeiten Änderungen im Studienablauf nötig sind, aber die Planungen unzumutbare Härten für die Studierenden darstellen würden. Besser wäre ein ersatzloses Streichen des M2 im April 2020. Außerdem wird bemängelt, dass es derzeit eine große Unsicherheit in Bezug auf den Teil 3 der Prüfungen gebe. Man plädiert dafür, dass zumindest diejenigen, die ihr PJ bereits beendet hätten, eine normale Prüfungssituation haben müssten.



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