Wenn es um die Beurteilung von Krankheitsverläufen, Arbeitsunfähigkeit oder auch Reha-Maßnahmen geht, übernimmt ein Vertrauensarzt eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem. Als rein begutachtender Arzt, der nicht in die praktische Behandlung von Patienten eingreift, wird er von Institutionen wie Krankenkassen, Versicherungen oder auch öffentlichen Arbeitgebern zurate gezogen, wenn es um neutrale Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Patienten geht.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Vertrauensarztes steht die objektive Beurteilung des Gesundheitszustandes einer Person. Seine Einschätzung soll beispielsweise Klarheit schaffen, etwa wenn eine Krankenkasse Zweifel an einer längeren Krankschreibung eines Versicherten hat oder um die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen, die beantragt wurde.
Dazu wertet er ärztliche Befunde aus und führt Gespräche mit dem Patienten. Bei Bedarf darf er auch eigene Untersuchungen durchführen, aber keine Änderungen in der Behandlung oder Medikation vornehmen.
Ein Vertrauensarzt kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Institution auf eine fachlich unabhängige Meinung angewiesen ist. Das ist unter anderem der Fall bei:
Versicherungsträger und Arbeitgeber nutzen dann die Expertise des Vertrauensarztes, um Entscheidungen auf einer medizinisch gesicherten Basis zu treffen.
Auch im öffentlichen Dienst spielt der Vertrauensarzt eine zentrale Rolle. Er beurteilt die Dienstfähigkeit eines Beamten oder prüft, ob eine Frühpensionierung in Betracht gezogen werden kann.
Seine Einschätzung unterstützt somit Personalstellen bei wichtigen Entscheidungen über Einsatzfähigkeit und gesundheitliche Belastbarkeit.
Oft arbeiten Vertrauensärzte auch eng mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) zusammen. In komplexen Fällen mit sozialrechtlicher Relevanz erstellen beide medizinische Gutachten, wobei der MD sich auf die sozialmedizinische Bewertung konzentriert und der Vertrauensarzt eine fachliche Einschätzung des Falles abgibt.
Eine Vertrauensärztin oder ein Vertrauensarzt sind zur Neutralität verpflichtet - auch wenn sie von einer bestimmten Institution beauftragt wurden. Ihre Bewertungen müssen medizinisch fundiert und objektiv sein.
Gleichzeitig unterliegt er der ärztlichen Schweigepflicht: Alle Informationen, die er im Rahmen seiner Begutachtung erhält, werden streng vertraulich behandelt und nur an die jeweilige beauftragende Stelle weitergegeben - und dies auch nur in dem Umfang, der für eine Entscheidungsfindung notwendig ist.
Der Vertrauensarzt erfüllt somit eine wichtige Schnittstellenfunktion im Gesundheits- und Versicherungssystem. Durch seine unabhängige Beurteilung unterstützt er Institutionen dabei, medizinisch begründete und faire Entscheidungen zu treffen - sei es im Hinblick auf Reha-Leistungen, Krankengeld oder die Dienstfähigkeit im öffentlichen Dienst.
Seine Arbeit sorgt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen berechtigtem Leistungsanspruch und medizinischer Einschätzung.