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Es wurde eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenze in weiteren Fachrichtungen geplant. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft übt Kritik.
Wie man in den ersten Oktobertagen im Bundesministerium für Gesundheit beschloss, wird es ab Januar 2021 in vier weiteren stationären Bereichen Untergrenzen für das Personal geben. Dies stößt auf Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft, was wiederum die Krankenkassen nicht nachvollziehen können.
Geplant sind die neuen Grenzen für die Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie, die Pädiatrie und die pädiatrische Intensivmedizin.
Nach Worten der DKG wird mit der vorgelegten Verordnung verhindert, dass eine sachgerechte Personalbemessung in den Krankenhäusern eingeführt wird. Die Ausweitung sei unverständlich. Der Präsident der DKG, Gerald Gaß, sagte dazu: "Bis vor wenigen Wochen waren die schon bestehenden Untergrenzen noch ausgesetzt, damit sich die Krankenhäuser in der Pandemie mit allen verfügbaren Kräften ohne bürokratische Vorgaben auf ihren Versorgungsauftrag konzentrieren konnten". Daher ist nun unverständlich, dass neue bürokratische Hürden aufgebaut werden.
Die Lage wird von der DKG als täglich problematischer eingeschätzt. Man spricht von einem Widerspruch zur Pandemie, die die Krankenhäuser vor große Herausforderungen stellt. Günstigere Variante ist möglich
Verwiesen wird von der DKG auf das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0. Damit läge ein besseres, unbürokratisches Instrument vor. Doch das Ministerium zeige keine Anstrengungen, dieses auch gesetzlich umzusetzen. Man fragt sich, wozu dieses entwickelt worden sei, wenn es das Ministerium nun ignoriere.
Die Untergrenzen werden als starres Instrument bezeichnet, was weder für Pflegekräfte noch für Patienten hilfreich sei. Deshalb war es der richtige Weg, die bestehenden Untergrenzen auszusetzen und nicht noch Neue aufzustellen.
Der GKV-Spitzenverband dagegen kann die Kritik nicht verstehen. Man fordert verbindliche Mindeststandards. Die Bedingungen für die Pflege müssten verbessert werden. Die Mindestforderungen seien für das Patientenwohl unerlässlich. Deshalb halte man es für unverständlich, dass sich die Krankenhäuser dagegen wehren.