cookie_icon von 1a-Ärztevermittlung Menu
Header-Logo

Personaluntergrenzen für Pflegekräfte: Kliniken wehren sich

Es wurde eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenze in weiteren Fachrichtungen geplant. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft übt Kritik.

Einführung ab Januar

Wie man in den ersten Oktobertagen im Bundesministerium für Gesundheit beschloss, wird es ab Januar 2021 in vier weiteren stationären Bereichen Untergrenzen für das Personal geben. Dies stößt auf Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft, was wiederum die Krankenkassen nicht nachvollziehen können.

Wer ist betroffen?

Geplant sind die neuen Grenzen für die Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie, die Pädiatrie und die pädiatrische Intensivmedizin.

So reagiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft

Nach Worten der DKG wird mit der vorgelegten Verordnung verhindert, dass eine sachgerechte Personalbemessung in den Krankenhäusern eingeführt wird. Die Ausweitung sei unverständlich. Der Präsident der DKG, Gerald Gaß, sagte dazu: "Bis vor wenigen Wochen waren die schon bestehenden Untergrenzen noch ausgesetzt, damit sich die Krankenhäuser in der Pandemie mit allen verfügbaren Kräften ohne bürokratische Vorgaben auf ihren Versorgungsauftrag konzentrieren konnten". Daher ist nun unverständlich, dass neue bürokratische Hürden aufgebaut werden.

Die Lage wird von der DKG als täglich problematischer eingeschätzt. Man spricht von einem Widerspruch zur Pandemie, die die Krankenhäuser vor große Herausforderungen stellt. Günstigere Variante ist möglich

Verwiesen wird von der DKG auf das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0. Damit läge ein besseres, unbürokratisches Instrument vor. Doch das Ministerium zeige keine Anstrengungen, dieses auch gesetzlich umzusetzen. Man fragt sich, wozu dieses entwickelt worden sei, wenn es das Ministerium nun ignoriere.

Deshalb kommt es zu Kritik

Die Untergrenzen werden als starres Instrument bezeichnet, was weder für Pflegekräfte noch für Patienten hilfreich sei. Deshalb war es der richtige Weg, die bestehenden Untergrenzen auszusetzen und nicht noch Neue aufzustellen.

Unverständnis bei Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband dagegen kann die Kritik nicht verstehen. Man fordert verbindliche Mindeststandards. Die Bedingungen für die Pflege müssten verbessert werden. Die Mindestforderungen seien für das Patientenwohl unerlässlich. Deshalb halte man es für unverständlich, dass sich die Krankenhäuser dagegen wehren.



© 2024 1a-Ärztevermittlung GmbH