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Die ärztliche und psychotherapeutische Arbeit bei niedergelassenen Ärzten musste während der Pandemie flexibel gestaltet werden, vor allem durch Nutzen von Telekonsultationen. Nun sollte diese Vorteile weiterhin mehr genutzt werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württembergs und Bayerns fordern, die psychotherapeutische und ärztliche Arbeit im niedergelassenen Bereich flexibler zu gestalten.
Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit für die Mediziner, Patienten unterwegs oder zu Hause telefonisch zu betreuen. Bisher gilt, dass dies nur von den Praxisräumen aus möglich ist. Mobiles Arbeiten bleibt den Ärzten in dieser Hinsicht damit verwehrt.
"Auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollten durch mobiles Arbeiten mehr Flexibilität für ihren Berufsalltag bekommen.", so die Vorstände der genannten Kassenärztlichen Vereinigungen. Ihnen geht es vor allem darum, die Niederlassung als Arzt attraktiver zu gestalten, auch und besonders, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft.
Bei der letzten Sitzung in Essen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung dazu einen Antrag beschlossen. Diesen Antrag für eine Änderung von Paragraf 17 der Musterberufsordnung war vom letzten Deutschen Ärztetag an den Vorstand der Bundesärztekammer übergeben worden.
Die Videosprechstunde wird als ein wichtiger Baustein gesehen, um die medizinische Versorgung für die Patienten sicher zu stellen. Mit mehr Flexibilität ist dies möglich. Natürlich müssen Patientensicherheit und die Einhaltung der psychotherapeutischen Sorgfaltspflichten oberstes Gebot bleiben, wird betont.
Das Arbeiten außerhalb der Praxisräume muss an eine entsprechende ärztliche Zulassung geknüpft sein. Denn Telemedizin bleibt eine sinnvolle Ergänzung, kein Ersatz.