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Ärzte bei Wirtschaftlichkeitsprüfung entlastet

Unwirtschaftliche Verordnungen müssen nicht mehr von den Ärzten in voller Höhe gezahlt werden; das sagen unter anderem die neuen Rahmenbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung in den Arztpraxen.

Verhandlungen über Wirtschaftlichkeitsprüfung für niedergelassene Ärzte Niedergelassene Ärzte müssen sich an strikte Anweisungen halten, was die Wirtschaftlichkeit bestimmter Verordnungen betrifft. Nun wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband beschlossen, dass im Fall eines Regresses wegen einer unwirtschaftlichen Verordnung der Arzt nicht mehr für die gesamten Kosten der Verordnung aufkommen muss. Vielmehr bekommt er als "Strafe" nur die Aufforderung, den Mehrpreis zu übernehmen.

Entlastung der Ärzte

Die neuen Regeln entlasten die betroffenen Ärzte, wenn diese in Regress genommen werden. Außerdem gibt es zudem mehr Planungssicherheit, da die Frist der Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre verkürzt worden ist.

Aktualisierung der Rahmenbedingungen nötig

Das im vorigen Jahr in Kraft getretene Terminservice-und Versorgungsgesetz hat eine Änderung nach sich gezogen. So sieht dieses Gesetz vor, dass bei es bei Regressen nur noch um den Differenzbetrag gehen soll. Nach den aktuellen Verhandlungen wurde erreicht, dass diese Regelung auf fast alles Leistungen zutrifft.

Eine Ausnahme betrifft nur noch generelle Verordnungsausschlüsse, wie bei Lifestylearzneien oder Medikamenten gegen Erkältungen sowie Musiktherapien und Ähnlichem. Auch der Status "Beratung vor Regress" bleibt nun länger erhalten als bisher. Zwei Jahre nach Ende des Kalenderjahres muss zudem die Wirtschaftlichkeitsprüfung abgeschlossen sein. Dies gilt auch bei Einzelfallprüfungen.

Ärzte bekommen weiterhin eine Frist für eine Stellungnahme von sechs Wochen.

Rückwirkende Änderung

Das alles gilt rückwirkend ab dem 11.5. 2019. Immer dann, wenn die Prüfung Verordnungen betrifft, die ab diesem Datum erfolgten, werden die neuen Regelungen angewendet. Außerdem gibt es noch weitere Änderungen in den Rahmenbedingungen, so die Umsetzung der neuen Heilmittelrichtlinien ab Oktober. Hier ist eine Übergangsregelung vereinbart worden.



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