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Integrierte Notfallzentren sollen ärztlichen Bereitschaftsdienst ablösen

Die Versorgung von Kranken außerhalb der üblichen Arztsprechzeiten führt immer wieder zu Problemen, und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Nun soll eine neue Art der Versorgung greifen: die integrierten Notfallzentren werden eventuell die ärztlichen Bereitschaftsdienste ablösen.

Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung

Bislang hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Sicherstellungsauftrag zur Notfallversorgung zu erfüllen. Dieser soll aufgehoben werden, sofern das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet wird.

Der Sicherstellungsauftrag soll dabei auf die Länder übergehen, heißt es im entsprechenden Papier. Allerdings ist dies nur ein Diskussionsentwurf, der noch nicht mit der Leitung des Gesundheitsministeriums abgestimmt ist.

Länder sollen Verantwortung tragen

Das neue Konstrukt zur Notfallversorgung ist an die Rettungsdienste angelehnt. Die Länder sind hier in der Verantwortung, haben aber die Möglichkeit, diese Aufgabe an die Kassenärztliche Vereinigung zu übertragen. Diese Regelung soll nun auch für die sprechstundenfreie Zeit gültig werden.

Die geplanten integrierten Notfallzentren sollen von KV und Krankenhaus gemeinsam als räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen betrieben werden, die eine eigenständige fachliche Leitung bekommen.

Ärzte kritisieren

Die Reaktion von Ärzteverbänden fällt eher negativ aus. Diese befürchten einen Verlust durch das Aufweichen des Sicherstellungsauftrages. Dadurch würden die Vertragsärzte Einfluss darauf verlieren, an welchen Standorten ein INZ eingerichtet wird. Entsprechend eines Ergebnisses des Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung wären 736 Standorte im Bundesgebiet ausreichend. 650 Bereitschaftsdienstpraxen in Krankenhäusern gibt es bereits.



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