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Mehr Rechtssicherheit bei heilkundlichen Tätigkeiten der Notfallsanitäter

Sie retten täglich Leben, und stehen doch oft mit einem Bein im Gefängnis - denn sie müssen Dinge tun, die eigentlich über ihre Befugnis hinausgehen, um lebensrettend tätig zu sein. Und oft geht es um Entscheidungen, für die nur Sekunden zur Verfügung stehen.

Reform des Notfallsanitätergesetzes beschäftigt Bundestag

Auch in der vorigen Woche beschäftigten sich Politiker damit, wie es mit der Reform des Gesetzes weitergehen soll. Ein Schwerpunkt dabei ist der Schnittpunkt zur Heilkundetätigkeit; eingebunden war in die Diskussion auch die Bundesärztekammer.

Einige Beteiligte äußern sich zuversichtlich hinsichtlich einer schnellen Lösung. Es geht hauptsächlich um mehr Rechtssicherheit, aber dabei gäbe es auch viele Details zu klären. Unter anderem wird geäußert: "seit Jahren sind wir auf der Suche nach einer sinnvollen Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit, der sich Notfallsanitäter jeden Tag gegenüber sehen…. Zu lange herrschte Untätigkeit".

Es gäbe gut Vorschläge; so sollen die Sanitäter im Notfall eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen, ohne sich dabei strafbar zu machen.

Der Vorschlag

Ein Vorschlag ist gemacht: Notfallsanitätern soll situationsabhängig die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten im begrenzten Umfang erlaubt werden. Die entsprechenden Maßnahmen müssen dafür in der Ausbildung erlernt und hinlänglich beherrscht werden. Lebensgefährliche Zustände und wesentliche Folgeschäden sollen so abgewendet werden können, auch wenn (noch) kein Arzt vor Ort ist.

Leitlinien für die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben sollen erarbeitet werden. Von passgenauen Standardanweisungen ist die Rede, die Notfallsanitäter bekommen werden.

Notfallsanitäter kämpfen um die Rechte

Für mehr Rechtssicherheit kämpfen die Notfallsanitäter schon lange. Erst von ein paar Wochen waren vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) mehr Rechtssicherheiten eingefordert worden. Da man sich von dieser Seite seit Jahren bemühe, und die Politik keine Schritte unternehme, sah man sich gezwungen, zu Protesten aufzurufen. Diese gingen schriftlich an die CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages.



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