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Personalvorgaben für psychiatrische Kliniken in der Kritik

Psychiatrische Krankenhäuser sind Gegenstand der neuen PPP-RL, einer Richtlinie, die die Personalausstattung solcher Häuser zum Gegenstand hat. Doch Vertreter dieser Kliniken haben heftige Kritik geübt und rufen die Bundesregierung dazu auf, die Vorgaben ändern zu lassen.

Verminderte Behandlungsqualität befürchtet

Die PPP-RL vermindert die Behandlungsqualität, moniert Christoph Smolenski an, der Geschäftsführer der "Dr. von Ehrenwallschen Klinik" in Ahrweiler. Besonders in der Kritik stehen "antiquierte Minutenwerte", ein starrer Stationsbezug, gestiegener Dokumentationsaufwand sowie "rigide Abrechnungsregelungen", so der Fachmann.

Das steckt dahinter

Schon seit Januar 2020 müssen Kliniken der Psychiatrie, ebenso wie die entsprechenden Fachkliniken für Kinder und Jugendliche sowie psychosomatischer Abteilungen, bei der Besetzung mit Fachpersonal die Vorgaben der PPP-RL erfüllen. Die rund 600 betroffenen Fachkrankenhäuser in Deutschland müssen nachweisen, dass sie die entsprechenden Vorgaben einhalten. Werden die Mindestpersonalvorgaben in drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht erfüllt, gibt es ab dem nächsten Jahr Sanktionen.

Das sind die Folgen

Smolenski sagt: "über der Umsetzung der PPP-RL schwebt der Fachkräftemangel". Damit droht erstens die Nichtumsetzbarkeit der Richtlinie, und zweitens eine Belegungskürzung bis hin zum Behandlungsverbot. Moderne, flexible und individuelle Behandlungskonzepte sind damit nicht möglich.

Allgemein bekannt sein dürfte der allgemeine Fachkräftemangel, der sich insbesondere in diesen Bereichen zeigt. Da aber besonders in der Psychiatrie viel Gesprächsbedarf mit den Patienten bestehe, kann hier weniger auf ausländisches Personal zurückgegriffen werden. Die gewachsenen Strukturen sind durch die Richtlinie in Gefahr.

Dazu kommen die immensen Sanktionen, die bei Nichterfüllung drohen. Der Regionalgeschäftsführer der Asklepios-Kliniken in Stadtroda zeigt, wie umfangreich diese sind. In einer Tagesklinik mit 12 Mitarbeitern müssen nur einmal zwei Vollzeitkräfte ausfallen, damit die Klinik eine Sanktion trifft, bei der 73% der gesamten Erlöse gezahlt werden müssen. Dies ist absurd und bringt die Klinik in Existenznöte. Dies ist nur ein Bespiel, wie die Kliniken unter den Sanktionen leiden würden.

Die Versorgung muss reduziert werden, um diese Strafen zu vermeiden. Die Folge: noch längere Wartezeiten für die Patienten.

Auch Gesundheitsausschuss des Bundestages unzufrieden

Auch in der Politik gibt es Unzufriedenheit. Denn die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Kirsten Kappert-Gonther, zeigt sich ebenfalls nicht einverstanden. Sie findet es durchaus richtig, genügend Personal zu fordern und mit der Richtlinie dafür zu sorgen, dass die Kliniken nicht am Personal für die Versorgung zu sparen. Doch die genannten Maßnahmen und Sanktionen können dies nicht leisten, so die Vorsitzende des Ausschusses, die fachlich kompetent, da selbst Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist.

Grund sei, dass die Richtlinie sehr starr sei. Sie zementiert die stationäre Versorgung und verhindert ambulante Behandlungen. Vor allem aber sei der Dokumentationsaufwand zu hoch. Zudem sei die Inflexibilität beim Einsatz verschiedener Berufsgruppen zu hoch.

Die Richtlinie sollte vielmehr klug weiterentwickelt werden, so die Ausschussvorsitzende. Die Vorgaben müssen erfüllbar sein und damit die Versorgung verbessert werden; erst dann ist es richtig und wünschenswert, bei Nichterfüllung Sanktionen durchzusetzen.



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