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Die Corona-Pandemie zieht auch eine Personalie im öffentlichen Gesundheitsdienst nach sich. So wollen Länder und Bund bis Ende 2022 mindestens 5.000 neue Stellen schaffen, die im ÖGD dringend benötigt werden.
Die neuen Stellen sollen nicht nur aus Ärzten bestehen, sondern auch aus Verwaltungsmitarbeitern und Fachpersonal. Weitere Standbeine der Reform sind eine bessere Digitalisierung und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. 375 Gesundheitsämter gibt es derzeit, die dringend benötigt werden, um beispielsweise Infektionsketten zu verfolgen, wenn es um die Bekämpfung der Pandemie geht.
Bereits am 22.6. hat sich der Koalitionsausschuss von schwarz-rot geeinigt, 4 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung der Planungen muss von kreisfreien Städten und Landkreisen mitgetragen werden, so hatte es geheißen. Der Präsident des Deutschen Städtetages hatte angemahnt, dass die Maßnahmen nachhaltig ausgeführt sein sollten.
Die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ forderte, dass es einen eigenen Tarifvertrag für die Ärzte im Gesundheitsamt geben solle. Das solle bessere Bedingungen schaffen. Zeitweilige Zulagen wären dazu keine Alternative, denn zu Ärzten beispielsweise in Krankenhäusern gäbe es Unterschiede von teilweise 1.500 Euro monatlich.
Da es schon jetzt teilweise unbesetzte Stellen gäbe, nutze es wenig, neue Stellen zu schaffen, so ein Sprecher. Auch Merkel äußerte sich ähnlich, und sicherte zu, sich damit beschäftigen zu wollen.
Folgende Beschlüsse gibt es:
Der Bund stellt den Ländern zur Umsetzung dieses Pakts einmalig 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt in sechs Tranchen. Die Länder erhalten gegen Nachweis Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung.