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Konsequenz - öffentlicher Gesundheitsdienst bekommt neue Stellen

Die Corona-Pandemie zieht auch eine Personalie im öffentlichen Gesundheitsdienst nach sich. So wollen Länder und Bund bis Ende 2022 mindestens 5.000 neue Stellen schaffen, die im ÖGD dringend benötigt werden.

Ärzte und mehr

Die neuen Stellen sollen nicht nur aus Ärzten bestehen, sondern auch aus Verwaltungsmitarbeitern und Fachpersonal. Weitere Standbeine der Reform sind eine bessere Digitalisierung und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. 375 Gesundheitsämter gibt es derzeit, die dringend benötigt werden, um beispielsweise Infektionsketten zu verfolgen, wenn es um die Bekämpfung der Pandemie geht.

Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Bereits am 22.6. hat sich der Koalitionsausschuss von schwarz-rot geeinigt, 4 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung der Planungen muss von kreisfreien Städten und Landkreisen mitgetragen werden, so hatte es geheißen. Der Präsident des Deutschen Städtetages hatte angemahnt, dass die Maßnahmen nachhaltig ausgeführt sein sollten.

Tarifvertrag für Ärzte in Gesundheitsämtern

Die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ forderte, dass es einen eigenen Tarifvertrag für die Ärzte im Gesundheitsamt geben solle. Das solle bessere Bedingungen schaffen. Zeitweilige Zulagen wären dazu keine Alternative, denn zu Ärzten beispielsweise in Krankenhäusern gäbe es Unterschiede von teilweise 1.500 Euro monatlich.

Da es schon jetzt teilweise unbesetzte Stellen gäbe, nutze es wenig, neue Stellen zu schaffen, so ein Sprecher. Auch Merkel äußerte sich ähnlich, und sicherte zu, sich damit beschäftigen zu wollen.

Folgende Beschlüsse gibt es:

  • mehr Stellen in Gesundheitsämtern und damit verbundenen Behörden auf allen Ebenen
  • Teilzeitstellen können aufgestockt werden
  • Gemeinsame Kommunikationsplattform DEMIS soll bis Ende 2022 bei allen Gesundheitsämtern verfügbar sein (Aufbau erfolgt beim RKI, finanziert durch den Bund)
  • 800 Millionen Euro für verbesserte Digitalisierung sind vorgesehen
  • Attraktivität der Stellen in den Ämtern soll verbessert werden
  • Medizinstudenten sollen mehr Interessantes über diese Arbeit erfahren
  • Aus-und Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitsdienst soll gestärkt werden

Der Bund stellt den Ländern zur Umsetzung dieses Pakts einmalig 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt in sechs Tranchen. Die Länder erhalten gegen Nachweis Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung.



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