Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste stetig im Interessen der Nutzer zu verbessern. Sie sind damit einverstanden und können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Cookie-Richtlinien und Datenschutzerklärung.
Lange gab es Streit um die Möglichkeiten, den Notstand an Pflegepersonal zu minimieren. Nun hat der Bundestag am 28.6. die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ verabschiedet. Das bedeutet, es kann losgehen mit einer gemeinsamen Ausbildung von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegern.
Die neue Ausbildung soll attraktiv sein für junge Leute, die einen Beruf suchen. Zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen soll damit ein leichteres Hin-und Herwechseln ermöglicht werden. Auch Aufstiegsmöglichkeiten sind so einfacher zu erreichen. Zudem soll die Ausbildung besser an die EU-Varianten angepasst werden. Im letzten Schuljahr hatten rund 63.000 Jugendliche eine Ausbildung im Bereich der Pflege begonnen. Doch wie viele davon die Ausbildung wirklich erfolgreich beenden und dann im Beruf arbeiten, sei dahingestellt.
Bislang waren es drei Berufe und damit auch drei Ausbildungen. Es gab Pläne, diese drei Wege des Krankenpflegers, des Kinderkrankenpflegers und des Altenpflegers komplett zu einer drei Jahre andauernden Ausbildung zusammenzulegen. Doch das Modell wurde heftig kritisiert, vor allem von der CDU. Die betreffenden Abgeordneten gaben an, dass vor allem Hautschüler von dem hohen Ausbildungsniveau abgeschreckt werden würden.
Nun also der Kompromiss: das sogenannte „Pflegeberufgesetz“. Es beginnen alle Azubis mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung. Dann gibt es eine Wahlmöglichkeit, ob man auch das dritte Jahr fachübergreifend absolviert und somit alle drei Berufe in Einem erlernt, oder ob man eine Spezialisierung zu Altenpfleger oder Kinderkrankenpflege absolviert. Einen Einzelabschluss in Krankenpflege gibt es dann nicht mehr.