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Reformen im Gesundheitswesen: Tariflöhne in der Pflege - ein Pfeiler der Pflegereform

Am 11.06.2021 war es endlich soweit: die Pflegereform wurde beschlossen. Das heißt, dass es in mehreren Gebieten der Pflegeversicherung zu einer Neufassung kommt. Gelten soll dies alles ab 2022. Hier die wichtigsten Punkte:

Entlastung bei Zuzahlungen in Pflegeheimen

Heimbewohner bekommen neben der Zahlung aus der Pflegeversicherung einen Zuschlag, der mit der Länge der Pflegedauer ansteigt. Somit sinkt der Eigenanteil für die Pflege im ersten Jahr im Heim um 5%, im zweiten um 25% und im dritten um 45% sowie im vierten um 70%.

Tarifzahlungen für Pflegekräfte

Ab dem 01.09.2022 soll es nur noch Versorgungsverträge mit solchen Einrichtungen geben dürfen, die nach Tarif bezahlen bzw. in mindestens gleicher Höhe. Das wirkt sich laut Gesundheitsminister Spahn vor allem im Osten aus. Denn es profitieren rund eine halbe Million Pflegekräfte, die bislang unter Tarif bezahlt werden - für einige von Ihnen macht das bis zu 300 Euro monatlich aus.

Allerdings warnt die Gewerkschaft Verdi vor Enttäuschungen, denn Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Anbietern seien damit nicht ausgeschlossen. Der Arbeitgeberverband dpa, der private Anbieter vertritt, spricht von einem "schwarzen Tag", da die Lohnregulierung vielen Einrichtungen die Luft zum Atmen nehme. Daran ist ersichtlich, dass man von Arbeitgeberseite keinesfalls bereit war, ohne offiziellen Druck nach Tarif zu zahlen.

Finanzielle Zuwendung des Bundes für die Pflege

Ab 2022 soll erstmals ein dauerhafter jährlicher Zuschuss von einer Milliarde Euro jährlich an die Pflegeversicherung gezahlt werden. Krankenkassen ist dies nicht genug - sie wollen weitere Beitragssteigerungen. Einen Extra-Zuschuss von sieben Milliarden im Jahr 22 soll es außerdem geben. Bei Bedarf soll über einen Steuerzuschuss erreicht werden, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag das heutige Niveau von 1,3% nicht übersteigt.



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