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Notfallsanitäter sind häufig die Ersthelfer vor Ort. Sie müssen schnell handeln und sollten nicht damit belastet werden, über Sinn oder Unsinn gewisser rechtlicher Vorschriften nachzudenken. Nun sieht auch der Bundesrat Nachbesserungsbedarf beim Einsatzgebiet der Notfallsanitäter. Lebensrettende Maßnahmen müssen immer Vorrang haben, egal von wem sie durchgeführt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll nun in den Bundestag eingebracht werden.
Mit dem neuen Gesetz soll es möglich sein, dass die Einsatzkräfte mit invasiven Maßnahmen Leben retten, bis ein Arzt anwesend ist. Bislang dürfen diese Maßnahmen nur von Ärzten durchgeführt werden, was dazu führt, dass für manche Notfallpatienten jede Hilfe zu spät kommt. Ein Notfallsanitäter, der aus diesem Grund Leben rettet, muss mit einer Strafe rechnen.
Die Länder argumentieren, dass die Notfallsanitäter die entsprechende Ausbildung besitzen. Zudem seien sie strafrechtlich dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Es besteht also ein rechtlicher Widerspruch, der der Bundesrat auflösen müsse. Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag weitergeleitet, Fristen für eine dortige Entscheidung gibt es nicht.
Berufsverbände wie beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie sprechen sich gegen eine eigenständige Durchführung solcher lebensrettenden Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus. Eine Substitution ärztlicher Leistungen werde zum Schutz der erkrankten Patienten abgelehnt, so die Meinung. Die Struktur mit Notärzten könne vom Staat gewährleistet werden, sodass eine solche Situation für Notfallsanitäter gar nicht erst entstehe.