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Honorarkürzungen bei hunderten Ärzten - das zeigt der Bericht 2017

Qualität in der Wirtschaft ist selbstverständlich und wird gefordert sowie geprüft. Doch wie sieht es bei Ärzten aus? Achtet hier jemand darauf, dass alles immer auf neuesten Erkenntnissen beruht?

Ob Geräte oder Fortbildung der Ärzte - die Mediziner sind zu Qualität verpflichtet, und, viele Patienten werden es gar nicht wissen, auch überprüft. Der Qualitätsbericht für das letzte Jahr macht deutlich, was die Prüfungen aufzeigten.

Nachweis aller fünf Jahre

Alle fünf Jahre, so sieht es der Gesetzgeber vor, müssen Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber der KV mittels eines Kammerzertifikates nachweisen, dass sie in der Zeit sogenannte Fortbildungspunkte erworben haben. 250 müssen es innerhalb von fünf Jahren sein - wobei sich jeder Arzt aussuchen kann, an welchen Fortbildungen er teilnimmt, um die Punkte zu erwerben.

Kann er den Nachweis jedoch nicht erbringen, drohen Honorarkürzungen oder in schlimmen Fällen sogar der Zulassungsverlust.

Konsequenzen werden durchgesetzt

Im Jahr 2016 haben über 400 Ärzte entsprechende Honorarkürzungen aus diesem Grund hinnehmen müssen, zwölf niedergelassene Mediziner haben sogar ihre Zulassung verloren.

Allerdings können die KVs nur stichprobenartig ihrer Prüf-Verpflichtung nachkommen. Und hier zeigen sich unterschiedliche Aktivitäten. Einige KVs prüfen mehr und andere weniger. Doch jeder Arzt muss damit rechnen, dass eine Prüfung erfolgt, und auch Geräte sowie die Einhaltung von Hygienevorschriften unter die Lupe genommen werden.



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