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Der deutsche Bundesrat hat neue Gesetze im Gesundheitswesen gebilligt

Eine ganze Reihe neuer Gesetze sind in der vorigen Woche vom Bundesrat gebilligt worden. Dazu gehört unter anderem, dass es höhere Pflegelöhne geben wird.

Es soll zwei Möglichkeiten der besseren Bezahlung der Pflegekräfte geben: allgemeiner Tarifvertrag oder höhere Mindestlöhne in der gesamten Branche. Damit will man dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Tarifvertrag wird als beste Möglichkeit angesehen, muss aber zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Verdi hat die Verhandlungen bereits aufgenommen. Auf der anderen Seite stehen die Bundesvereinigung "Arbeitgeber in der Pflegebranche", die Caritas und die Diakonie als größte Arbeitgeber der Branche.

Doch natürlich ruft dieser Beschluss auch Kritiker auf den Plan: die damit verbundenen höheren Kosten würden an den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen hängenbleiben. Private Pflegeanbieter lehnen einen Tarifvertrag prinzipiell ab und drohen mit rechtlichen Schritten.

Auch zum Thema Hebammenstudium gibt es Neuigkeiten. Der Beruf soll in Zukunft prinzipiell durch ein Hochschulstudium erlernt werden. Das duale Studium wird sich über 3 bis 4 Jahre erstrecken und mit einem Bachelorabschluss beendet. Die Zeit der Lehre wird somit vergütet. Voraussetzung für den Beruf sind damit Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf.

So soll der Beruf attraktiver werden und mehr junge Leute anziehen. Die geplante Änderung ist eigentlich lediglich eine Umsetzung der Richtlinie der EU, die bereits in anderen Staaten durchgesetzt worden ist.

Ein anderes neues Gesetz betrifft die Krankmeldungen von Arbeitgebern. Das "Gesetz zum Bürokratieabbau" soll dafür sorgen, dass nicht mehr der Arbeitnehmer den gelben Krankenschein zum Arbeitgeber schickt, sondern ab 2021 ein elektronisches Meldeverfahren als Ersatz eingeführt wird. Die Krankenkassen informieren den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über die Daten.



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