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Medizinische Untersuchung zur Altersbestimmung von Migranten?

Das Asylrecht macht Unterschiede in rechtlichen und finanziellen Belangen, je nach Alter der Betroffenen. Auch das Strafmaß bei Strafverfahren hängt vom Alter ab. Doch dafür müsste das Alter feststehen - was es bei vielen der Asylbewerber nicht tut, oder auch absichtlich verschwiegen wird.

So kann die Medizin helfen

Nun ist eine Debatte darüber entbrannt, ob das Alter junge Migranten ärztlich bestimmt werden darf. Bundesgesundheitsminister Spahn will die Möglichkeit prüfen, dass eine Untersuchung per Ultraschall möglich und sinnvoll ist. In der "Neuen Westfälischen" Zeitung räumte Spahn jedoch ein, dass er die Zurückhaltung der Ärzte zu dem Vorgehen per Röntgen verstünde.

Doch gleichzeitig warb er um Verständnis, denn die Altersbestimmung werde zwingend benötigt. Das Ministerium fördert seit Jahresbeginn ein Projekt des Fraunhofer-Instituts und der Uni Saarland, bei dem es darum geht, per Ultraschall das Alter bestimmen zu können. Die Förderung des Projektes liegt bei einer Million Euro. Die Ergebnisse gibt es allerdings erst Ende 2020.

Die Bundesärztekammer, in Person ihres Präsidenten Frank Ulrich Montgomery, hat sich gegen die Alterstests per Röntgen ausgesprochen. Denn er halte das Röntgen ohne medizinische Notwendigkeit für "einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit".

Derzeit obliegt ein solches Vorgehen nach den Regeln des Strahlenschutzes dem Umstand, dass die Altersfeststellung im Rahmen eines Strafprozesses unbedingt notwendig ist. Ein solcher Fall hatte die Debatte erst angeheizt, als Ende 2017 ein Jugendlicher ermordet worden war. Das Alter des Täters wurde vom Gericht angezweifelt, war aber zur Bestimmung der Strafe nötig.

Schweden macht Altersbestimmung zur Pflicht

Schweden ist in der Sache schon einen Schritt weiter. Dort werden schon seit 2017 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch medizinische Untersuchung einer Altersbestimmung unterzogen. Das Migrationswerk hatte dies angeordnet. Angewendet werden Röntgen-und Magnetkammeruntersuchungen. Diese geben zwar keinen genauen Aufschluss über das Alter, aber eine Bestimmung ob volljährig oder minderjährig ist meist möglich. Das Ergebnis ist ernüchternd: von knapp 600 getesteten "Minderjährigen" waren rund 450 deutlich älter als 18 Jahre.



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