Das Pflegepersonal ist überlastet, weil Menschen fehlen, die sich dieser schweren Aufgabe stellen, und den Beruf nicht nur ergreifen, sondern auch ausüben. Aber wie viel schlechter stände es um die Pflegestationen, wenn nicht so viele Pflegebedürftige von ihren Angehörigen versorgt würden. Wie es mit diesen und deren sozialer Absicherung steht, ist nun Thema der Debatte.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek vertritt die Ansicht, dass pflegende Angehörige rund zwei Drittel ihres Lohnausfalles von Steuergeldern erstattet bekommen sollen. Eine Lohnersatzleistung wie beispielsweise das Elterngeld wäre eine sinnvolle Regelung. Das wären dann etwa 65 % des Nettolohnes.
Die pflegebedingte Auszeit vom Job bedeutet derzeit in der Regel eine erhebliche finanzielle Einbuße, die sich kaum jemand leisten kann. CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge hatte bereits eine finanzielle Unterstützung für Pflegende gefordert.
Die neue Pflegereform, die Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause verabschiedet haben, beinhaltet unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes, welches je nach Pflegestufe zwischen EUR 316,00 und EUR 901,00 monatlich liegt. Diese Summe kann an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden, aber dies ist kein Muss. Das Geld wird an die Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Eigentlich ist der geforderte Lohnausfall nichts anderes, als eine Anerkennung für die gesellschaftliche Leistung der Pflege.
Der Mangel an Fachkräften und der demografische Wandel erfordern ein Umdenken und eine große Pflegereform. Vereinfachung und Flexibilität sind gefordert. Der Bedarf eines Menschen müsse im Mittelpunkt stehen, so Holetschek. „Ein Element einer großen Pflegereform müsse sein, dass versicherungsfremde Leistungen wie Rentenversicherungsbeiträge steuerfinanziert werden“. Die Finanzierung dürfe auf gar keinen Fall zu Lasten der Versicherungsbeitragszahler gehen.