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Entwurf zur Krankenhausreform liegt vor - mit bundeseinheitlichen Leistungsgruppen

Für die geplante Krankenhausreform liegt jetzt ein erster Arbeitsentwurf vor. Dieser beinhaltet beispielsweise Vorhaltepauschalen und bundeseinheitliche Leistungsgruppen.

Verbesserung der stationären Versorgung

Eine Verbesserung der stationären Versorgung soll durch die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen erreicht werden. Die Finanzierung der Krankenhäuser wird durch sogenannte Vorhaltepauschalen erreicht, so sieht es der Entwurf vor. Damit soll die Finanzierung der Kliniken verbessert werden.

Ein weiterer Punkt sind die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Bei Pädiatrie und Geburtshilfe soll es weitere Hilfen bei den Finanzen geben, bis die Vorhaltepauschalen in Kraft treten.

Eckpunktepapier "Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz"

Mit diesem eingängigen Namen hat man die Planung versehen, die zwischen Bund und Ländern konkrete Umsetzungen und Verbesserungen möglich machen soll. Fast alle Bundesländer haben bislang zugestimmt, Schleswig-Holstein hatte sich der Stimme enthalten; lediglich Bayern war dagegen.

Der 37-seitige Entwurf war vom Bundesministerium für Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit den Ländern entstanden, wobei besonderes Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beteiligt gewesen sind.

Zeit für Veränderungen

Die Bundesländer haben nun 6 Wochen Zeit, Anmerkungen zu machen und Vorschläge dazu einzubringen. Weitere aktualisierte Versionen des Entwurfs sind in Planung. Ende September gibt es dazu weitere Zusammenkünfte mit dem Bund.

Grundpunkte sind die vereinbarten Leistungsgruppen sowie Mindestanforderungen, die zu erfüllen sind.

Erreicht werden sollen damit bundeseinheitliche Qualitätskriterien, und zwar unter anderem in Bezug auf die sachlichen sowie personellen Ausstattungen.

Beispiel

Ein Beispiel für das Zusammenspiel der Leistungsgruppen wäre folgendes: ein Krankenhaus, welches Transplantationen anbietet, muss auch die dafür benötigte Leistungsgruppe Intensivmedizin anbieten.

Voraussichtlich soll die Reform 65 Leistungsgruppen sowie Ergänzungen beinhalten. Die Qualitätskriterien sollen sich nach dem Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 richten.

Viele weitere Punkte werden beinhaltet sein, die die Qualität sowie die Vergleichbarkeit fördern sollen. Doch noch längst ist das Endprodukt der Reform nicht erreicht.