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Zahlung von zweieinhalb Milliarden Euro Corona-Hilfen vom Bund an Krankenhäuser

Die Diskussionen um die Hilfen des Bundes an die Krankenhäuser hat ein vorläufiges Ende gefunden. Das Ergebnis: Es fließen 2,5 Milliarden Euro an Coronahilfen in diverse Krankenhäuser. Dies ist einem Schreiben von Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) an den Haushaltsausschuss zu entnehmen.

Ausgleich für Ausfälle

Die Hilfen für die Krankenhäuser sollen ein Ausgleich dafür sein, dass planbare Eingriffe und Patientenaufnahmen ausgesetzt bzw. verschoben wurden, um die Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten. Die Hilfen, um die es jetzt geht, beziehen sich auf den Zeitraum zwischen November 2021 und Ende Januar 2022.

Fristverlängerung

Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurde ein Gesetz beschlossen, welches zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 beitragen sollte und weitere diesbezügliche Änderungen beinhaltete. Die Frist hierfür war bis Jahresende festgesetzt worden. Doch eine weitere Ausweitung war durch das Bundesgesundheitsministerium offen gehalten worden - dies hat man nun genutzt.

Kosten nicht planbar

Wie viele Kosten durch diese Festlegung entstehen, kann derzeit nur grob geschätzt werden. Da das Infektionsgeschehen eine unplanbare Entwicklung nehme, kann man keine genauen Zahlen nennen. Nimmt man einen Belegungsrückgang von einem Fünftel gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 an, würden sich Ausgaben von ca. 1,1 Milliarden Euro ergeben. Derzeit sind 2,5 Milliarden zur Auszahlung vorgesehen.

Verordnungsentwurf sieht weitere Verlängerung bis 19.03.2022 vor

Die Ausgleichszahlungen sollen bis zum 19.03.2022 verlängert werden, sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine solche Ausgleichszahlung zwar begrüßt, aber den extrem begrenzten Zeitraum kritisiert. Der Verordnungsentwurf beinhaltet aber auch Regelungen, die über einen etwaigen krankenhausindividuellen Ausgleich von Anstiegen bei den Erlösen gegenüber dem Jahr 2019 ermöglichen, die auf den Erhalten von Aufschlägen oder Ausgleichszahlungen zurückzuführen sind.



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