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Mangelnde Informationen zur Suizidassistenz: Umfrage zeigt Wissenslücken in der Bevölkerung

Eine aktuelle Umfrage der Forsa, beauftragt von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland über das Thema Suizidassistenz unzureichend informiert ist.

Laut dieser repräsentativen Umfrage von Ende 2024 glauben 83 Prozent der Befragten fälschlicherweise, dass die Beihilfe zum Suizid in Deutschland illegal und strafbar ist. Dies verdeutlicht einen den Informationsbedarf in der Gesellschaft, der auch auf medizinisches Fachpersonal zutrifft.

Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein entscheidender Aspekt in diesem Zusammenhang ist der Beschluss des Deutschen Ärztetags aus dem Jahr 2021, das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Musterberufsordnung zu entfernen.

Die Landesärztekammern wurden aufgefordert, entsprechende Änderungen in ihrem Berufsrecht vorzunehmen, wobei betont wurde, dass Suizidbeihilfe nicht als ärztliche Aufgabe angesehen wird.

Es wird berichtet, viele Ärzte seien unsicher, wie sie mit dem Sterbewunsch ihrer Patienten umgehen sollten. Es fehle an wissenschaftlich fundierten Verfahren, um dem Personal im Gesundheitswesen einen Umgang mit Anfragen zur Suizidassistenz zu ermöglichen.

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen

Diese Informationslücken sind besonders relevant seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020, das klargestellt hat, dass Menschen in Deutschland legal Hilfe beim Suizid in Anspruch nehmen können.

Bislang fanden jedoch alle Gesetzesentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz, die bis 2023 vorgelegt wurden, im Parlament keine Mehrheit. Währenddessen wurde jedoch mit großer Mehrheit ein Suizidpräventionsgesetz im Bundestag beschlossen, das bislang noch nicht umgesetzt wurde.

Forschungsnetzwerk zur Suizidassistenz

Angesichts der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit für Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser und Hospize, sich intensiver mit dem Thema Sterbewünsche auseinanderzusetzen, wird seit Oktober 2024 ein interdisziplinäres Forschungsnetzwerk zur Suizidassistenz entwickelt, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wird.

Das Ziel ist es, Ärzten Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie die Selbstbestimmungsfähigkeit von Patienten bei Anfragen zur Suizidassistenz beurteilen können. Zudem sollen Qualitätskriterien für die Dokumentation und Bewertung von Aufklärungs- und Beratungsgesprächen erstellt werden.

Auswertung von Praxiserfahrungen

Derzeit werden Daten von mehr als 600 Ärzten ausgewertet, die ihre Erfahrungen in der Versorgung von Patienten am Lebensende teilen. Die Ergebnisse dieser Studie, die in Kooperation mit den Landesärztekammern in mehreren Bundesländern durchgeführt wird, sollen im kommenden Frühjahr veröffentlicht werden.

Zusätzlich werden seit November 2024 Fallberichte zu Anfragen nach Suizidassistenz in einem Register dokumentiert. Bislang gibt es bereits mehr als 100 Einträge sowie etwa 50 detailliertere Fallberichte, was auf ein großes Interesse an diesem Thema hinweist.

Auf Erfahrung basierende Diskussion

Die erhobenen Daten sollen dazu beitragen, den Diskurs über eine verantwortungsvolle Praxis im Umgang mit Anfragen zur Suizidhilfe empirisch zu fundieren.

Im vergangenen Jahr wurden 623 Personen beim Suizid unterstützt, und die Tendenz zeigt einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Schätzungen zufolge stieg die Zahl der assistierten Suizide in Deutschland im Jahr 2024 auf etwa 1.200.

Schlussgedanken

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen das Informationsdefizit in der Bevölkerung sowie im medizinischen Fachpersonal hinsichtlich der Suizidassistenz in Deutschland. Trotz rechtlicher Klarstellungen und der Möglichkeit, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, besteht ein dringender Bedarf an fundierten Informationen und Richtlinien, um Ärzten und Pflegepersonal den Umgang mit Sterbewünschen zu erleichtern.

Angesichts der steigenden Zahl assistierter Suizide müssen die bestehenden Strukturen weiterentwickelt und verbessert werden, um verantwortungsvolle Praktiken zu fördern und den betroffenen Personen adäquate Unterstützung zu bieten.