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Impfkampagne unter Mithilfe der Honorarärzte - bislang nur Ärzte mit eigener Praxis

Im Zuge der Impfkampagne gegen die Corona-Infektion hat der Bundesverband der Honorarärzte eine Änderung der Regelungen gefordert. Alle approbierten Ärzte sollen sich beteiligen.

Alle sollen mithelfen

Der Bundesverband der Honorarärzte hat eine Änderung der Regelung gefordert, bei der der Kreis der bestell-und impfberechtigten Ärzte festgelegt wird. Demnach soll dieser auf alle approbierten Ärzte ausgeweitet werden - also auch die Honorarärzte. Bislang dürfen nur Ärzte bestellen und impfen, die eine eigene Praxis besitzen.

Der Bundesverband weist darauf hin, dass das Recht zur Rezeptierung von Arzneistoffen zu den Grundrechten jedes Arztes gehöre. Die Beschränkung auf Privatärzte, die eine eigene Praxis betreiben oder Vertragsärzte seien, soll nicht mehr aufrechterhalten werden, da es genügend Impfstoff gäbe.

Jedem Arzt soll es möglich sein, die Indikation zur Impfung zu erstellen und die Impfung auch durchzuführen. Die Freigabe auf alle Ärzte auszuweiten sei ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Impfquote, so der Bundesverband.

Kostenfrage soll unabhängig geregelt werden

Außerdem gehe es um die Kostenfrage. Diese soll unabhängig geregelt werden. Privatärzte sollen die Kosten für den Impfstoff tragen müssen, doch die Rezeptiermöglichkeit soll unabhängig vom Praxisbetrieb erfolgen.

Entwurf für Impfpflicht

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Vorschläge gemacht für eine Impfpflicht gegen Corona, die für die Beschäftigten In Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten soll. So sagt es eine Formulierungshilfe aus, die von den Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP herausgegeben wurde. Das Infektionsschutzgesetz soll dafür geändert werden.

Eine entsprechende Neuregelung könnte schon ab dem 1.1.22 gelten. Entsprechend müssten dann die Angestellten in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten einen Nachweis vorlegen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Falls dies nicht so ist, müssten sie dies bis zum 31.3. nachholen. Den Arbeitgebern würde es unterliegen, dies zu kontrollieren. Auf Verlangen müssten sie diese Kontrollen dem Gesundheitsamt vorlegen.

Kein Impfzwang, sondern Nachweispflicht mit Übergangsregelung

Es solle keinen Impfzwang geben, sondern eine Nachweispflicht inklusive einer gewissen Übergangsregelung. Die Missachtung wäre eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Die Vorschläge des Ministeriums würden eventuell noch überarbeitet.

Ziel der Regelung wäre es, ältere und vorerkrankte Personen besser zu schützen. Die Formulierungshilfe des Ministeriums soll als Vorlage für die Beratungen der neuen Ampel-Koalition gelten. Die FDP-Fraktion hat angekündigt, besonderen Wert auf die "zeitliche Begrenzung und eine Einbettung in eine breite Impfkampagne" zu legen. Außerdem ist man für die Impfpflicht nur dann, wenn diese einrichtungsbezogen wäre, da eine solche Verpflichtung einen erheblichen Grundrechtseingriff bedeute. Man fürchtet insgesamt, dass eine solche Regelung zu Kündigungen bei Pflegekräften führen könnte, was äußerst kontraproduktiv wäre. Da es im Falle der Regelung dazu käme, dass die ungeimpften Mitarbeiter gekündigt werden müssten, käme es hier auf eine rechtssichere Formulierung an.



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