cookie_icon von 1a-Ärztevermittlung Menu
Header-Logo

Die Finanzierung von Homöopathie: Änderungen durch die Bundesärztekammer und die Bundesregierung

Die Debatte um die Finanzierung von homöopathischen Behandlungen nimmt an Intensität zu. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), hat die ablehnende Haltung der Ärzteschaft zur Homöopathie bekräftigt. Forderungen, die Homöopathie aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, werden laut.

Reinhardt weist darauf hin, dass es an wissenschaftlicher Evidenz für die Wirksamkeit homöopathischer Methoden mangele. Daher sei es nicht gerechtfertigt, diese aus den Mitteln der Krankenkassen zu finanzieren. Stattdessen sollten Patienten, die an solchen Behandlungen interessiert sind, durch individuelle Zusatzbeiträge die Möglichkeit erhalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Ärztliche Beratung als notwendiger Schritt

Die BÄK betont die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung für Patienten, die alternative Heilmethoden anstreben. Nur qualifizierte Ärzte seien in der Lage, die Grenzen von alternativmedizinischen Verfahren zu erkennen und geeignete schulmedizinische Maßnahmen einzuleiten. Die Skepsis von Reinhardt, die Homöopathie vollständig aus der medizinischen Praxis zu entfernen, basiert auf dem Gedanken, dass Ärzte als erste Ansprechpartner bleiben sollten. Ein reiner Zugang zu solchen Heilmethoden ohne fundierte ärztliche Anleitung könnte Patienten gefährden.

Entschließungen beim Ärztetag

Im Rahmen des letztjährigen Ärztetags beschloss eine Mehrheit der Delegierten, Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu streichen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Homöopathische Anwendungen entsprechen nach Ansicht vieler Mediziner nicht den Grundsätzen einer evidenzbasierten Medizin.

Dementsprechend können sie als medizinisch erstattungsfähige Leistung nicht anerkannt werden. Die gängige Meinung ist, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie oft nicht mit der Verantwortung der Ärzte für eine bestmögliche Behandlung vereinbar ist.

Politische Überlegungen zur Homöopathie

Homöopathie steht auch im politischen Raum zur Diskussion. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) strebte im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) an, die Erstattung homöopathischer Leistungen zu verbieten. Ein relevanter Passus fand sich in einem frühen Entwurf des Gesetzes. Trotz der bedeutenden Stellung homöopathischer Angebote in der Bevölkerung war der Widerstand gegen Lauterbachs Pläne spürbar.

Kritiker befürchteten, dass ein Verbot zu steigenden Kosten für die Krankenkassen führen könnte. Aktuelle Schätzungen weisen darauf hin, dass die jährlichen Ausgaben für Homöopathie unter sieben Millionen Euro liegen.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Aktuelle Informationen deuten darauf hin, dass der entsprechende Passus im GVSG nicht mehr vorhanden ist, die Möglichkeit für eine gesetzliche Regelung bleibt jedoch bestehen. Lauterbach plant, das Thema während des parlamentarischen Verfahrens erneut auf die Agenda zu setzen.

Die Zustimmung zur Homöopathie in der Bevölkerung hat angedeutet, dass eine größere Diskussion über den Stellenwert dieser Behandlungsform notwendig ist.