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Ein Grundsatzurteil sorgt derzeit für Gespräch: eine bessere Bezahlung ausländischer Pflegekräfte wird folgen, die in häuslicher Pflege rund um die Uhr bereitstehen. Nun gibt es Rufe nach Neuregelungen.
Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) hat sich in diesem Zusammenhang für eigene gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten und Arbeitsschutz ausgesprochen. Damit könnten die betroffenen Familien und deren Angestellte Rechtssicherung erlangen.
Aufgrund des Urteils, so Spahn, käme man in der Regierung dazu ins Gespräch. Die neue Regierung solle sich dazu zügig äußern.
Auch der derzeitige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) äußert sich positiv: er nannte das Urteil wegweisend und richtig. Er setzt sich für ordentlichen Löhne ein, egal, ob der Arbeitnehmer aus Deutschland oder dem Ausland kommt.
Aktuell ist das Thema auf dem Tisch, nachdem das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt hatte. Ausländische Arbeitnehmer, die Senioren bzw. Pflegebedürftige zu Hause betreuen, müssen den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Und dieser, so die Neuerung, muss auch für Bereitschaftszeiten gezahlt werden, bei der "Betreuung auf Abruf" stattfindet.
Der Pflegebevollmächtigte der noch agierenden Bundesregierung will, dass dies ein Thema in der Politik wird. Unhaltbar sind fragwürdige rechtliche Konstellationen und prekäre Arbeitsbedingungen. Auch der Bundesverband der Betreuungsdienste begrüßt das Urteil.
Schwarzarbeit und die Ausnutzung von Betreuern, die rund um die Uhr bereitstehen, wird damit beendet. Andere Berufsgruppen mit Bereitschaftsdiensten würden schließlich auch für die Zeit der Bereitschaft bezahlt, wie Rettungssanitäter oder Notärzte.
Die Versorgungslücke in der Altenpflege ist groß, das sieht man daran, dass zwischen 200.000 und 300.000 Familien die Leistungen der zumeist osteuropäischen 24-Stunden-Kräfte in Anspruch nähmen. Nun sei es an der Zeit für die Politik, die Finanzierbarkeit für die Familien herzustellen.