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Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege wird derzeit von Gesundheitsminister Spahn angestrebt, mit folgenden Punkten:
Das entsprechende Papier umfasst einige Punkte, die ab dem nächsten Jahr greifen sollen. So zum Beispiel ein Sicherheitszuschlag von pauschal 400.000 Euro für Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder-und Jugendmedizin. Diesen Zuschlag gibt es bislang nicht. Er ist derzeit nur für Häuser relevant, die vor allem in ländlichen Bereichen tätig sind. Erfreut zeigt sich darüber die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Außerdem soll angeschoben werden, dass es eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen gibt. Ein Vergütungszuschlag soll bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in vollstationären Einrichtungen finanzieren. Der Zuschlag ist gestaffelt nach Vollzeitäquivalenten je Pflegebedürftigen und Pflegegrad. Auch können darüber Assistenzkräfte ausgebildet werden und den Zuschlag erhalten. Mit der Neuregelung können Pflege-und Betreuungskräfte entlastet und die pflegerische Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert werden.
Das Ziel sei es, dass sich die Pflegefachkräfte mehr auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren können, und gleichzeitig die Attraktivität des Pflegeberufs gefördert wird.
Die Pflegekammer Niedersachsen zeigt sich prinzipiell erfreut über die Vorschläge, rechnet aber vor, dass bei über 14.000 Pflegeheimen in Deutschland pro Einrichtung nicht einmal zwei Kräfte zusätzlich zu erwarten wären, setzt sich der Plan durch. Daher rechnet man nicht mit einer nachhaltigen Verbesserung der Situation.
Hier sind Mehrausgaben von 10 Millionen Euro zu erwarten. Außerdem soll es im Gesetz Details für das Hebammenförderprogramm geben und den Ausbau von Selektivverträgen.