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Der Bundestag hat ein Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege beschlossen. Der Bundesrat hat dieses nun gebilligt. In der Kritik sind aber nach wie vor die Regelungen der Coronafreihaltepauschale für Krankenhäuser.
Laut Gesetz sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege geschaffen werden. Die benötigten finanziellen Mittel dafür sollen der Pflegekasse entstammen. Dieser Passus fand breite Zustimmung.
Auch sollen in den Krankenhäusern mehr Hebammen angestellt werden. Ein entsprechendes Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr wird es geben, welches etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen bedeute, sowie noch 700 Stellen für Fachpersonal, welches die Hebammen unterstützen soll.
Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen ist ebenfalls Gegenstand der Beschlüsse, da die Beiträge nicht steigen sollen. Dafür wurde festgelegt, dass einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt werden. Ein ergänzender Bundeszuschuss aus Steuermitteln von 5 Milliarden Euro ist ebenfalls beschlossen worden. Hintergrund ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge trotz der Pandemie bei maximal 40% stabilisiert werden sollen, wobei darüber hinaus benötigte finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
Weiterhin wurde beschlossen, dass Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser erfolgen sollen, wenn coronabedingte Leerstände entstehen. Diese sogenannte Freihaltepauschale muss noch geprüft werden hinsichtlich internistischer Fachkliniken und Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung. Auch soll die Fall-Inzidenz von 70 als Kriterium der Ausgleichszahlungen entfallen.
Ein spezieller Teil der Gesetzgebung richtet sich an die Fleischindustrie. Hier soll es eine Neuregelung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes geben. Es darf kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden, die Arbeitszeit wird elektronisch aufgezeichnet und die Unterbringung von Personal muss branchenübergreifend bestimmten Mindeststandards entsprechen. Bei Verstößen wird es höhere Bußgelder geben.
Das Gesetz soll zu großen Teilen am Neujahrstag 2021 in Kraft treten.