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Gesetzesänderungen 2020 - kommt ein Verbot für Konversionstherapien?

Unter Konversionstherapien werden solche Maßnahmen verstanden die darauf abzielen, sexuelle Orientierungen oder selbstempfundene geschlechtliche Identitäten von Personen gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (z.B. Behandlung gegen Homosexualität).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weißt explizit darauf hin, dass Homosexualität keine Krankheit ist, und daher auch keine Therapien möglich sind. Dagegen seien durch solche Arten von „Therapien“ oft nur körperliches und seelisches Leid verursacht worden. Ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen sei es deshalb, solche Therapieversuche unter Strafe zu stellen.

Verbotspläne verschärft

Spahn hat seine Pläne für ein Verbot der Konversionstherapie verschärft. Der Kabinettsentwurf, der nun zur Bearbeitung weitergereicht wird, sieht ein Verbot vor, bei Minderjährigen solche Therapien anzuwenden.

Außerdem soll der Therapieversuch auch dann unter Strafe stehen, wenn der Betroffene zwar volljährig ist, aber durch Zwang, Drohung und Täuschung dazu gebracht wurde, sich dieser „Therapie“ zu unterziehen. Öffentliche Werbung und Angebote dafür sollen ebenfalls verboten werden. Das Verbot soll im Strafrecht verankert werden.

Die Strafen werden bei bis zu einem Jahr Freiheitsentzug liegen. Wird das Verbot der Werbung und des Vermittelns solcher Angebote missachtet, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Bundespsychotherapeutenkammer stellt sich hinter Spahn

Die Bundespsychotherapeutenkammer spricht von einem „wichtigen gesellschaftspolitischem Signal, die Diskriminierung und Stigmatisierung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit nicht zu tolerieren“. Nach Meinung des Präsidenten Dietrich Munz stellen diese Behandlungen einen erheblichen Verstoß gegen das psychotherapeutische Berufsrecht dar. Angedacht wäre von den Fachleuten, das Schutzalter sogar bis 21 Jahre auszudehnen.

Lesben-und Schwulenverband äußert sich ähnlich

Auch der Lesben-und Schwulenverband plädierte für Nachbesserungen des Gesetzentwurfs bezüglich der Schutzaltersgrenze, der nichtöffentlichen Werbung und den Ausnahmen bei der Strafbarkeit. Außerdem hofft man neben dem Gesetz auf ein „Maßnahmenpaket“ zum Zwecke der effektiven Ächtung.

Auch die Bundesärztekammer kämpft seit Jahren in dieser Richtung. Schon bei der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes im Jahr 2013 hatte man sich gegen die Reparations- und Konversionstherapien aufgelehnt. Erst Anfang der 90er Jahre ist aus den entsprechenden Auflistungen für psychische Störungen die Homosexualität verbannt worden. Für die Transsexualität ist dies sogar erst in diesem Jahr geschehen.

Gesetz soll 2020 in Kraft treten

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das Gesetz Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist hierzu nicht nötig.



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