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Die Bundesländer wollen mehr Mitspracherecht bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie forderten mehr Beteiligungen an Entscheidungen, vor allem bei den geplanten Regelungen zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation.
Man begrüßt, dass das geplante Gesetz an sich verabschiedet wurde, aber eine Länderbeteiligung ist nicht vorgesehen. "Regionale Experimentierräume" sollten geschaffen werden, wo bundeseinheitliche Vergütungs-und Verfahrensregelungen fehlen.
Bei einer Presskonferenz wurde deutlich gemacht, dass digitale Lösungen besser genutzt werden sollten, um medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen und zu verbessern.
Eine Koordination durch die Länder wäre ein weitreichender Schritt, den die Länderminister gern gehen würden, wenn es um die regionalen Bedürfnisse bei digitaler Versorgung und Unterstützung geht.
Die Länder wünschen sich, auf die Krankenkassen besser Einfluss nehmen zu können, da einheitliche Lösungen nicht erstrebenswert sind. Schließlich sind die Erfordernisse in großen Städten ganz andere als im ländlichen Raum.
Außerdem wollen die Länder gern experimentieren, wenn es um die Abrechnung digitaler Versorgungsleitungen geht. Unter dieser Zusammenfassung sollen beispielsweise Erprobungen innovativer Versorgungsformen stattfinden. Diese Koordinierung wollen die Minister gern selbst vornehmen. Die länderspeziellen Projekte sollen dabei bundesweit sichtbar sein, und bei Eignung in die Regelversorgung Eingang finden. Auch die Akzeptanz der Digitalisierung in der Bevölkerung erhofft man sich damit zu stärken.
Das Wissen unter den Patienten, wenn es um die Digitalisierung im medizinischen Bereich geht, ist teilweise gering; Vorbehalte sind damit kein Wunder. Doch auch die Akteure sind teilweise nicht überzeugt; es sollten Hemmschwellen abgebaut werden. Informationen seien daher dringend nötig.
Telemedizinische Unterstützung bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder in Pflegeheimen sei ein Beispiel. Auch bei Menschen mit chronischen und psychischen Erkrankungen kann die telemedizinische Betreuung durch nichtärztliche Praxisassistenten viel bewirken. Weitere Projekte sind in Arbeit, beispielsweise bei Diagnostik und Nachsorge.
Die Forderung der Minister, dass alle Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, ist nicht neu. Zeitnah und flächendeckend ist daher der Breitbandausbau nötig. Außerdem fehlen noch Festlegungen, zu welchem Zweck Daten von Gesundheitsapps und Wearables genutzt werden dürfen und von wem. Zur besseren Akzeptanz sollte die Bundesregierung eine Art Qualitätssiegel einführen. Auch in anderen Bereichen ist es nötig, dass man von Regierungsseite für Rechtssicherheit zum Thema sorgt.