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Sicherheit und Datenschutz geht auch bei elektronischen Patientenakten vor.

Im Zuge der Telemedizin sollen elektronische Patientenakten die Arbeit und die Verwaltung erleichtern. Doch ist hierbei der Datenschutz gewährleistet?

Der Marburger Bund hat Bedenken. Die Weitergabe von Patientendaten an Arbeitgeber und Krankenkassen sowie weitere Institutionen muss ausgeschlossen bleiben, so fordern die Ärzte. Gesundheitsminister Spahn möchte erreichen, dass ab 2021 per Handy und Tablet die Patientendaten abgerufen werden können, so war es in der FAZ zu lesen.

Der Marburger Bund lässt verlauten, dass die digitale Nutzbarkeit zwar wünschenswert ist, aber die Daten keinesfalls in unbefugte Hände geraden dürfen. Auch die kassenärztliche Vereinigung und die entsprechende Bundesvereinigung KBV haben ähnlichen Meinungen geäußert.

Das Arztgeheimnis, so sind sich verantwortliche Stellen einig, dürfe damit nicht untergraben werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht darf nicht in den Hintergrund treten.

Weiterhin fordert der Marburger Bund, dass die elektronische Nutzung unbedingt freiwillig bleiben muss, und kein Patient dazu gezwungen werde, diese Neuerung zu akzeptieren. Ob Daten gespeichert werden, soll der Einwilligung der Patienten obliegen.

Zwar könnten älter oder mehrfach erkrankte Patienten ganz besonders von der Einführung der elektronischen Akte profitieren, aber gerade sie, so der Marburger Bund, könnten diese oft nicht komplex nutzen und auch nicht regelmäßig aktualisieren.

Laut Koalitionsvertrag ist allerdings ab 2021 die neue Akte einzuführen. Deshalb scheint Spahn Druck zu machen. Doch wie auch beim Online-Banking sollen seiner Meinung nach genügend Sicherheiten für einen Zugriff eingebaut sein.



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