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Sollen Corona-Tests wieder von öffentlicher Hand bezahlt werden? - die Debatte läuft

Die weitreichende Debatte um die Vorkehrungen zum Coronaschutz beschäftigt sich auch mit der Bezahlung von Tests. Die derzeitigen Regelungen der Bundesregierung sind bis zum 25.11. gültig.

Was besagt die Anschlussverordnung?

Da die alte Verordnung auslaufen wird, muss derzeit über die Anschlussverordnung verhandelt werden. Die Abstimmungen in der Regierung haben verschiedene Punkte zum Inhalt: Das Gesundheitsministerium bestätigte dies.

Was enthalten die entsprechenden Entwürfe?

Ein Entwurf beschäftigt sich mit der weiteren Finanzierung von Corona-Bürgertests bis zum April des kommenden Jahres. Dies stößt jedoch auf weitreichende Kritik.

Der Haushaltsexperte der FDP, Karsten Klein, sagt dazu: "Es gibt keinen Grund mehr, anlasslose Bürgertests durch den Bund zu finanzieren". Eigene Testmaßnahmen können derzeit von den Ländern beschlossen und selbst finanziert werden. Der Gesundheitsexperte der Union, Tino Sorge, hält es für sinnvoller, sensible Bereiche wie Pflegeheime bei den Tests zu unterstützen.

Maria Klein-Schmeink von den Grünen verteidigt dagegen die weiteren Bürgertests. Sie spricht davon, dass es unklug wäre, diese vor dem Winter einzustellen. Die Gesundheitspolitikerin der SPD, Heike Baehrens äußert sich so: "Man dürfe nicht nachlassen, alles dafür zu tun, dass vulnerable Gruppen weiter geschützt werden". Bürgertests hält sie dafür für gut geeignet.

Weitere Meinungen

Äußerungen dazu kommen auch vom Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Es sei zwar aus seiner Sicht zu begrüßen, dass die Vergütung der Tests weiter abgesenkt werde, aber Anlass "zum Jubeln" sei dies nicht. Denn es entstehen weitere Kosten in Milliardenhöhe. Außerdem gebe es bei den Tests Abrechnungsbetrug. Die Verordnung solle weiter angepasst werden.

Hintergrund

Kostenlos sind die Bürgertests derzeit nur noch für einige Risikogruppen. Drei Euro sind pro Schnelltest aus eigener Tasche zu zahlen. Die Testverordnung, die nun neu gestaltet werden soll, regelt auch die Kostenübernahme der PCR-Labortests.

Die derzeitige Verordnung hatte am Anfang ebenfalls für Kritik gesorgt. Damals (Sommer 2022) kamen Einwände von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Denn man kritisierte, dass die Testverordnung von Minister Lauterbach ein bürokratisches Konstrukt sei, dass sich negativ auf die Pandemie auswirke. Aus der Sicht von DKG-Vorstandsvorsitzenden Gerald Gaß war die Testverordnung untauglich und schwierig umzusetzen. Es sei, so der Vorsitzende damals, "völlig illusorisch, dass Anbieter von Tests künftig prüfen, ob die Testpersonen tatsächlich eine Familienfeier besuchen wollen, Angehörige einer Risikogruppe sind, Symptome aufweisen oder anlasslos getestet werden wollen und entsprechend differenziert abrechnen und Kosten erheben".



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