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Bundesminister Spahn nimmt Bedenken der Ärzte zum neuen Gesetz ernst

Zwischen dem Gesundheitsminister und der Ärzteschaft gibt es einen Dialog - das ist gut. Und bestimmte Sachverhalte scheinen auch verhandelbar zu sein - andere nicht. Sorgen der Betroffenen nimmt der Minister ernst, und zeigt sich gesprächsbereit.

Zeit wird knapp

In rund vier Wochen findet die zweite Anhörung des TSVG im Bundestag statt. Bis dahin sollten alle strittigen Punkte geklärt sein. Konkrete Verbesserungsvorschläge können eingebracht werden. Die Frage des Budgets wird allerdings nicht mehr auf den Tisch kommen, das hat der Minister unmissverständlich klargestellt. Auch die Aufstockung der Mindestsprechzeit bleibt, wie vorgeschlagen wurde.

Darum geht es im "Terminservice- und Versorgungsgesetz"

Abgesehen von ein paar "großen Brocken" wie der Budgetierung, können die Ärzte jetzt noch aktiv eingreifen in die Festlegungen des TSVG.

  • Bedarfsplanung

Die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für Kinderärzte, Rheumatologen und Psychiater soll gestrichen werden. Die neue Bedarfsrichtlinie soll fristgerecht im Sommer starten.

  • Verpflichtung für offene Sprechstunden

Die Ärzteschaft will erreichen, dass die Verpflichtung für grundversorgende Fachärzte, fünf offene Sprechstunden pro Woche anzubieten, in "freiwillig" umgewidmet wird.

  • Streitpunkt Psychotherapie

Die Pläne für eine "gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung" soll besprochen werden. Eine Petition gegen erhöhte Schranken für psychotherapeutische Behandlungen haben mehr als 200.000 Menschen unterzeichnet. Hier ist der Minister gesprächsbereit und "es wird inzwischen darüber nachgedacht, zunächst die Ergebnisse von aus dem Innovationsfonds geförderten Projekten abzuwarten, zum Beispiel des NPPV."

  • Terminservicestellen buchen Termine, die nicht wahrgenommen werden

Laut der Ärzte werden mindestens ein Drittel der von der TSS gebuchten Termine nicht wahrgenommen. Die Ärzte kämpfen für eine Möglichkeit, die betroffenen Patienten sanktionieren zu können, durch Sperren der TSS zum Beispiel. Allerdings wäre solch ein Vorgehen mit Bürokratiebelastungen verbunden, so Spahn.



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